Bundespolizei am Hamburg Airport: Springmesser führt zur Strafanzeige, verbotenes Kraftfahrzeugrennen endet im Gefängnis

Am Montag gegen 11:30 Uhr wollte ein 16-jähriger deutscher Staatsangehöriger nach München fliegen. Seinen Rucksack legte er bei der Luftsicherheitskontrolle in die Kontrollwanne. Beim Durchleuchten stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest und riefen die Bundespolizei. Die Beamten fanden im Rucksack ein Springmesser. Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Der Jugendliche erhielt von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Zum Sachverhalt befragt gab er an, dass er das Springmesser nutzt, um beim Angeln Fische zu filetieren. Das Springmesser wurde sichergestellt. Anschließend konnte er weiterreisen. Am Montagnachmittag gegen 16:00 Uhr wurde ein 23-jähriger italienischer Staatsangehöriger nach seiner Ankunft aus Rom von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Fahndungsabfrage stellte sich heraus, dass der Mann seit Juni 2023 von der Staatsanwaltschaft München I wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gesucht wird. Laut Haftbefehl hatte er 60 Tagessätze zu jeweils 50 Euro zu zahlen. Alternativ hätte er für 50 Tage in Haft gehen müssen. Hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 121 Euro. Der Mann war nicht in der Lage, die geforderten 3.121 Euro zu zahlen. Daher wurde er in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg eingeliefert. Information zum Foto: Dieses zeigt neben dem Springmesser auch den Schlagring, zu dem bereits am 16.10.2023 eine Pressemitteilung veröffentlicht wurde. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Marcus Henschel Telefon: 040 500 27-104 Mobil: 0172 427 56 08 Fax: 040 500 27-272 E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de