Nicht angeschnallt und viele weitere Fragen bei einer Verkehrskontrolle
Lfd. Nr.: 0989
Bei einer Fahrt auf der A 40 fiel Beamten der Autobahnpolizei auf, dass zwei Insassen eines Autos nicht angeschnallt waren. Die Spitze des Eisbergs.
Die darauffolgende Verkehrskontrolle im Bereich der Anschlussstelle Bochum-Zentrum auf einem Parkplatz außerhalb der Autobahn fand am 8. Oktober gegen 8 Uhr statt.
Zum Führen eines Fahrzeugs braucht man eine Fahrerlaubnis. Die hatte der 22-Jährige aus Hessen nicht. Gut wäre es auch, wenn man vor der Fahrt keine Drogen konsumiert. Auch hier konnte der 22-Jährige punkten - im negativen Sinne. In seinem Rucksack fand man außerdem Betäubungsmittel.
Das Kennzeichen sollte zudem zu dem Auto passen, an dem es angebracht ist. Auch hier: Fehlanzeige. Interessanterweise konnte man die Fahrertür nicht mehr öffnen. Ob man hier ohne Berechtigung das Auto bestiegen hat? Auf die Gretchenfrage, woher das Auto stammt, kam - oh Wunder - keine plausible Antwort.
Ergebnis und Siegerehrung ist ein Verfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogeneinfluss, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauchs, Verstoßes Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen des Verdachts des Diebstahls von Kraftfahrzeugen.
Die Ermittlungen dauern an.
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Gunnar Wortmann
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