Anklageerhebung nach mutmaßlicher Vereitelung eines Sprengstoffanschlags
Anklageerhebung nach mutmaßlicher Vereitelung eines Sprengstoffanschlags
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg - Zentralstelle Staatsschutz - hat Anklage gegen zwei
29 und 24 Jahre alte syrische Brüder zum Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg erhoben.
Dem Angeschuldigten An. K. wird darin versuchte mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen
Vereinigung im Ausland, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
sowie Terrorismusfinanzierung vorgeworfen. Gegen den Angeschuldigten Ah. K. besteht aus Sicht
der Generalstaatsanwaltschaft hinreichender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen
Vereinigung im Ausland sowie Beihilfe zur Terrorismusfinanzierung.
Der ältere der beiden Brüder, An. K., soll seit Frühjahr 2023 einen radikal-islamistisch motivierten
Sprengstoffanschlag geplant haben, dessen Ziel die Tötung und Verletzung einer Vielzahl von
Menschen gewesen ist (vgl. hierzu Pressemitteilungen des Bundeskriminalamts, des Landeskriminalamts
Hamburg und der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg vom 25.04.2023 sowie vom
23.05.2023). Am 14.04.2023 soll An. K. einem nicht identifizierten Angehörigen des "IS"-nahen
Al-Saqri-Instituts für Kriegswissenschaften, der sich "Emir" nannte, seine Pläne erläutert und geäußert
haben, den Anschlag in einer Kirche in Schweden an einem Tag durchzuführen, an welchem
sich dort viele Personen versammelt hätten. Damit wollte An. K. gewaltsam auf die Koranverbrennungen
in Schweden reagieren.
Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung war An. K. bereits im Besitz von 2 kg Harnstoffdünger und
Zitronensäure. Er erwartete alsbald die Lieferung eines im Internet bestellten Bleichmittels mit
hohem Carbamidperoxidgehalt. Mit diesen Komponenten hätte der Angeschuldigte zusammen
mit weiteren Stoffen tatsächlich einen Sprengsatz herstellen können. Allerdings blieben seine
Anschlagspläne bis dahin noch sehr vage.
Dem Angeschuldigten Ah. K. wird zur Last gelegt, er habe zugesagt , sich an dem mutmaßlichen
Anschlag im Namen des "IS" zu beteiligen. Außerdem soll Ah. K. seinen Bruder bei der Beschaffung
der Sprengstoffmaterialien unterstützt zu haben.
Die Angeschuldigten befinden sich seit dem 25.04.2023 (An. K.) und 22.05.2023 (Ah. K.) in Untersuchungshaft.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt für sie weiterhin die
Unschuldsvermutung.
Anlage: Gesetzestext
Hamburg, 04.10.2023
Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering
Tel.: 040/42843 1699
Fax: 040/42798 1900
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