Anklageerhebung nach mutmaßlicher Vereitelung eines Sprengstoffanschlags

Anklageerhebung nach mutmaßlicher Vereitelung eines Sprengstoffanschlags Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg - Zentralstelle Staatsschutz - hat Anklage gegen zwei 29 und 24 Jahre alte syrische Brüder zum Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg erhoben. Dem Angeschuldigten An. K. wird darin versuchte mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie Terrorismusfinanzierung vorgeworfen. Gegen den Angeschuldigten Ah. K. besteht aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft hinreichender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie Beihilfe zur Terrorismusfinanzierung. Der ältere der beiden Brüder, An. K., soll seit Frühjahr 2023 einen radikal-islamistisch motivierten Sprengstoffanschlag geplant haben, dessen Ziel die Tötung und Verletzung einer Vielzahl von Menschen gewesen ist (vgl. hierzu Pressemitteilungen des Bundeskriminalamts, des Landeskriminalamts Hamburg und der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg vom 25.04.2023 sowie vom 23.05.2023). Am 14.04.2023 soll An. K. einem nicht identifizierten Angehörigen des "IS"-nahen Al-Saqri-Instituts für Kriegswissenschaften, der sich "Emir" nannte, seine Pläne erläutert und geäußert haben, den Anschlag in einer Kirche in Schweden an einem Tag durchzuführen, an welchem sich dort viele Personen versammelt hätten. Damit wollte An. K. gewaltsam auf die Koranverbrennungen in Schweden reagieren. Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung war An. K. bereits im Besitz von 2 kg Harnstoffdünger und Zitronensäure. Er erwartete alsbald die Lieferung eines im Internet bestellten Bleichmittels mit hohem Carbamidperoxidgehalt. Mit diesen Komponenten hätte der Angeschuldigte zusammen mit weiteren Stoffen tatsächlich einen Sprengsatz herstellen können. Allerdings blieben seine Anschlagspläne bis dahin noch sehr vage. Dem Angeschuldigten Ah. K. wird zur Last gelegt, er habe zugesagt , sich an dem mutmaßlichen Anschlag im Namen des "IS" zu beteiligen. Außerdem soll Ah. K. seinen Bruder bei der Beschaffung der Sprengstoffmaterialien unterstützt zu haben. Die Angeschuldigten befinden sich seit dem 25.04.2023 (An. K.) und 22.05.2023 (Ah. K.) in Untersuchungshaft. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt für sie weiterhin die Unschuldsvermutung. Anlage: Gesetzestext Hamburg, 04.10.2023 Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering Tel.: 040/42843 1699 Fax: 040/42798 1900 E-Mail: Pressestelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de Rückfragen bitte an: Staatsanwaltschaft Hamburg Pressestelle Telefon: 040-42843-1699