231025-1. Versammlungsbehörde verlängert erneut Verbotsverfügung
Zeit: 25.10.2023, 00:00 Uhr bis 29.10.2023 (einschließlich)
Ort: Hamburger Stadtgebiet
Mit Allgemeinverfügung vom 15.10.2023 hatte die Versammlungsbehörde alle nicht angemeldeten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen, die inhaltlich einen Bezug zur Unterstützung der Hamas oder deren Angriffe auf das Staatsgebiet Israels aufweisen (sog. pro-palästinensische Versammlungen), verboten. Auf dieser Grundlage war es zuletzt erfolgreich gelungen, spontane und nicht angemeldete Versammlungen, von denen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial ausgeht, zu unterbinden und das Geschehen in der Stadt insgesamt ruhig zu halten.
Vor diesem Hintergrund wird aktuell eine weitere Verlängerung der Allgemeinverfügung durch die Versammlungsbehörde bis einschließlich Sonntag, den 29.10.2023 vorbereitet.
Regulär eingegangene Anmeldungen von Versammlungen wurden und werden weiterhin durch die Versammlungsbehörde einer intensiven Einzelfallprüfung nach strengen Kriterien unterzogen und bei entsprechender Gefahrenprognose untersagt. Eine Versammlungsanmeldung des Rates der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V. (SCHURA) an der Adenauerallee für den heutigen Mittwoch hat die Versammlungsbehörde nach intensiven Kooperationsgesprächen und unter strengen Auflagen inzwischen bestätigt.
Dazu zählen zunächst dezidierte Vorgaben zur Zahl einzusetzender Ordner, die bei Verstößen konsequent einzuschreiten haben.
Das Zeigen von Transparenten ist auf festgelegte Inhalte beschränkt, die weder das Existenzrecht Israels noch den Terror der Hamas o.ä. Inhalte enthalten. Auch die Zahl palästinensischer Fahnen ist vorgegeben.
Zudem haben die Veranstalter durch die Auflagen dafür Sorge zu tragen, dass nur bestimmte und vorher abgestimmte, erlaubte Parolen skandiert oder Bestandteil von Redebeiträgen werden. Nicht zulässig sind Beiträge, die das Existenzrecht Israels angreifen oder antisemitische Parolen beinhalten oder zu einer Solidarisierung mit der Hamas aufrufen oder deren Terrorangriffe gutheißen ebenso wie das Zeigen von verbotenen Symbolen oder Fahnen oder auch von Fahnen und Symbolen der Hamas. Auch dürfen keine israelischen Fahnen verbrannt werden.
Sprechchöre und Parolen dürfen nur von der Bühne aus angestimmt werden, nachdem sie abgestimmt wurden. Andere, nicht abgestimmte Sprechchöre sind durch den Veranstalter zu unterbinden.
Durch die erteilten Auflagen soll sichergestellt werden, dass jüdisches Leben respektiert und das Existenzrecht des Staates Israel zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt wird.
Mit in die Bewertung eingeflossen ist auch der Umstand, dass der Vorstand der SCHURA der jüdischen Gemeinde Hamburg unmittelbar nach dem Angriff der Hamas auf Israel einen Besuch abgestattet und dabei seine Solidarität zum Ausdruck gebracht hatte. Der Vorsitzende der SCHURA hatte zuletzt auch öffentlich das Befürworten des Terrors durch die Hamas klar verurteilt und die islamischen Gemeinden zur Besonnenheit aufgerufen.
Vor diesem Hintergrund und nach intensiven und konstruktiven Kooperationsgesprächen mit dem Anmelder sieht die Versammlungsbehörde die hohen Anforderungen als erfüllt und das Gesamtkonzept mit der entsprechenden Auflagenerteilung als geeignet an, einen friedlichen und störungsfreien Verlauf der stationären Versammlung zu gewährleisten. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Verbots lagen insofern nicht vor. Die Polizei Hamburg wird die Versammlung dennoch mit einem Großaufgebot an Einsatzkräften begleiten und bei möglichen Verstößen gegen Auflagen sowie bei Straftaten konsequent einschreiten.
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Polizei Hamburg
Nina Kaluza
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