Verkehrsverstoß im Kreisverkehr deckt Alkoholfahrt auf
Im Kreisverkehr vor den Augen der Polizei über die Mittelinsel
abkürzen, ist keine gute Idee. In der Nacht von Dienstag zu Mittwoch,
dem 25.10.2023, machte gegen 00:40 Uhr ein 44-jähriger Deutscher in
seinem Pkw Mercedes-Benz in Parow damit auf sich aufmerksam. Die
Stralsunder Polizeibeamten entschlossen sich daraufhin, den Mann und
dessen Fahrzeug, der von der Parower Straße in die Dorfstraße fuhr,
zu kontrollieren.
Im Rahmen der weiteren Verkehrskontrolle stellten die Beamten
Atemalkohol bei dem aus der Region stammenden Mann fest. Ein
durchgeführter, gerichtsverwertbarer Test ergab einen Wert von 0,64
Promille, weshalb gegen den 44-Jährigen ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde.
Im Kreisverkehr gelten bestimmte Verkehrsregeln. So muss u.a. jedes
Fahrzeug, welches in den Kreisverkehr einfährt, der Fahrtrichtung
rechts folgen. Die Mittelinsel darf dabei, soweit dies baulich
überhaupt möglich ist, nur von Fahrzeugen überfahren werden, deren
Abmessungen vom Fahrzeug das ordnungsgemäße Befahren des
Kreisverkehrs unmöglich machen. Die Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer muss dabei ausgeschlossen sein. Ein möglicher
Verstoß stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar, die mit einer
Geldbuße in Höhe von 25 Euro geahndet wird.
Die zu erwartenden Konsequenzen bei Alkohol am Steuer sind für den
44-Jährigen unlängst höher. Auf den Mann kommen nun mindestens 500
Euro Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühren), zwei Punkte in
Flensburg beim Kraftfahrtbundesamt und ein Fahrverbot von einem Monat
zu.
Daher appelliert die Polizei an alle Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer, sich zur eigenen Sicherheit und der anderer an
die Verkehrsregeln zu halten. So können wir die Straßen gemeinsam
sicherer machen.
Im Auftrag
Stefanie Peter
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Stralsund
Marcel Opitz
Telefon: 03831/245 205
E-Mail: pressestelle-pi.stralsund@polizei.mv-regierung.de
Internet: