Verkehrsverstoß im Kreisverkehr deckt Alkoholfahrt auf

Im Kreisverkehr vor den Augen der Polizei über die Mittelinsel abkürzen, ist keine gute Idee. In der Nacht von Dienstag zu Mittwoch, dem 25.10.2023, machte gegen 00:40 Uhr ein 44-jähriger Deutscher in seinem Pkw Mercedes-Benz in Parow damit auf sich aufmerksam. Die Stralsunder Polizeibeamten entschlossen sich daraufhin, den Mann und dessen Fahrzeug, der von der Parower Straße in die Dorfstraße fuhr, zu kontrollieren. Im Rahmen der weiteren Verkehrskontrolle stellten die Beamten Atemalkohol bei dem aus der Region stammenden Mann fest. Ein durchgeführter, gerichtsverwertbarer Test ergab einen Wert von 0,64 Promille, weshalb gegen den 44-Jährigen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. Im Kreisverkehr gelten bestimmte Verkehrsregeln. So muss u.a. jedes Fahrzeug, welches in den Kreisverkehr einfährt, der Fahrtrichtung rechts folgen. Die Mittelinsel darf dabei, soweit dies baulich überhaupt möglich ist, nur von Fahrzeugen überfahren werden, deren Abmessungen vom Fahrzeug das ordnungsgemäße Befahren des Kreisverkehrs unmöglich machen. Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss dabei ausgeschlossen sein. Ein möglicher Verstoß stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße in Höhe von 25 Euro geahndet wird. Die zu erwartenden Konsequenzen bei Alkohol am Steuer sind für den 44-Jährigen unlängst höher. Auf den Mann kommen nun mindestens 500 Euro Bußgeld (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühren), zwei Punkte in Flensburg beim Kraftfahrtbundesamt und ein Fahrverbot von einem Monat zu. Daher appelliert die Polizei an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sich zur eigenen Sicherheit und der anderer an die Verkehrsregeln zu halten. So können wir die Straßen gemeinsam sicherer machen. Im Auftrag Stefanie Peter Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Stralsund Marcel Opitz Telefon: 03831/245 205 E-Mail: pressestelle-pi.stralsund@polizei.mv-regierung.de Internet: