Tipps der Polizei zu Halloween

Im ganzen Land steht die schaurig schöne Halloween-Nacht bevor. Die Polizei weiß, dass es auch ein paar Gruselfans im Rhein-Kreis Neuss gibt. Damit alle eine süße statt saure Nacht vom 31. Oktober auf den 01. November haben, gibt die Polizei ein paar Tipps, damit es zu keinen gruseligen Begegnungen mit der Polizei kommt: Auch in der Gruselnacht gilt das Motto: "Sicherheit durch Sichtbarkeit". Wenn Vampire, Clowns, Hexen und Gespenster von Haus zu Haus ziehen und "Süßes, sonst gibt's Saures" verlangen, sollten sie trotzdem gut zu sehen sein. Sichtbarkeit bedeutet Sicherheit, auch an Halloween. Statten Sie daher Ihr Kostüm mit Reflektoren aus, das sorgt auch bei Dunkelheit für Aufsehen. Achten Sie als Autofahrer zusätzlich darauf, dass trotz des schaurigen Kostüms Ihre Sicht sowie Hör- oder Bewegungsfähigkeit nicht eingeschränkt ist. Ein sperriges Grusel-Kostüm kann sonst ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen und den Abend trüben. Vorsicht bei Alkoholkonsum! Bei eingeschränkter Fahrtüchtigkeit bleiben Fahrzeuge aller Art, das Fahrrad oder der E-Scooter, besser stehen. Auch Nachwirkungen einer alkoholreichen Halloweenparty können das Reaktionsvermögen am nächsten Tag erheblich einschränken (Stichwort: Restalkohol). Unter Umständen müssen Sie mit einem Fahrverbot, Punkten, einer Geldbuße oder sogar einem Strafverfahren rechnen. Die Polizei ruft daher dazu auf, Fahrzeuge nach dem Genuss von Alkohol stehen zu lassen. Steigen Sie nach einer Halloweenfeier auf Busse, Bahnen oder Taxen um und kommen Sie so sicher nach Hause. Dies gilt ebenfalls für andere berauschende Mittel. Ein Hinweis nicht nur für "Grusel-Clowns": Das bloße Erschrecken von Menschen ist nicht zwingend strafbar, lustig ist es aber auch nicht. "Grusel-Clowns" und andere Schreckgestalten können sich jedoch auch schnell einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt sehen, wenn sich jemand vor Angst oder auf der Flucht vor ihnen verletzt. Das Mitführen von Waffen und Drohen mit selbigen erfordert oft ein Einschreiten der Polizei und ist kein Spaß. Für alle Feiernden gilt: Scheuen Sie sich nicht, in bedrohlichen Situationen die 110 zu wählen. Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss wünscht allen begeisterten Halloween-Fans einen unvergesslichen Grusel-Abend und süße Leckereien. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: