Fahrradfahrer „fährt“ sich durch Teile des Strafgesetzbuches

Körperverletzung, Diebstahl und Trunkenheit im Verkehr. Diese Liste "arbeitete" am gestrigen Tag ein 28-jähriger Soester ab. Der Reihe nach: Um 22:15 Uhr erhielt die Polizei Kenntnis von einer Schlägerei auf einem Supermarktparkplatz in der Straße "Vor dem Walburgertor". Dort sollen sich drei Personen geschlagen haben, einer davon flüchtet mit einem Fahrrad in Richtung Bahnhof. Auf der Anfahrt konnten die eingesetzten Beamten den Beschuldigten Fahrradfahrer feststellen und ansprechen. Dieser gab an, nichts von einer Schlägerei zu wissen, er sei gerade nur mit dem Fahrrad gestürzt. Mehr sei nicht passiert. Problem dabei: Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von über 0,8 Promille. In Verbindung mit Ausfallerscheinung (Sturz mit dem Fahrrad) ist das strafbar. Daher wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Mehr noch: Es kam durch Zeugenaussagen heraus, dass der 28-jährige dem 38-jährigen Geschädigten aus Soest beim Vorbeifahren eine "Ohrlasche" verteilt hat und dann weitergefahren sei. Außerdem: Bei der Überprüfung der Rahmennummer des Fahrrades kam heraus, dass dieses als gestohlen bei der Polizei gemeldet war. Zu guter Letzt: Der Beschuldigte wurde zwecks Verhinderung von weiteren Straftaten mit ins Gewahrsam genommen. Hier konnte er sich noch einmal drei gute "Ausreden" für sein Verhalten überlegen. Rückfragenvermerk für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Soest Pressestelle Polizei Soest Marco Baffa-Scinelli Telefon: 02921 - 9100 5310 E-Mail: poea.soest@polizei.nrw.de