Dunkle Jahreszeit: „Licht an“ kann zum Lebensretter werden
Stellen sie sich vor: Sie fahren im Auto, es regnet, schlechte Sicht und plötzlich - wie aus dem Nichts - huscht ein Radfahrer, dunkel gekleidet und ohne jegliche Beleuchtung, vor Ihnen vorbei. Gerade noch einmal gut gegangen...! Solch ein Szenario dürfte schon dem ein oder anderen Verkehrsteilnehmer so ergangen sein.
Jetzt, wo die Tage wieder kürzer werden, ist es daher gerade für die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer umso wichtiger im Straßenverkehr aufzufallen.
Für Schulkinder sowie Fußgängerinnen und Fußgänger empfiehlt es sich helle Kleidung zu tragen, am besten versehen mit reflektierenden Materialien.
Im besonderen Fokus stehen aber vorgeschriebene Beleuchtungseinheiten und Rückstrahler an Fahrrädern und E-Scootern. Der Paragraph 17 der Straßenverkehrsordnung sagt hierzu aus, dass die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen bereits bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern zu benutzen sind.
"Jeder Radfahrende und Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen, wie E-Scootern, sollte sich der Gefahr bewusst sein, welcher er sich selbst oder auch anderen gegenüber aussetzt, wenn er unbeleuchtet in der Dunkelheit unterwegs ist!" so Frank Rohleder, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Heidekreis.
E-Scooter sind mit ihrer schmalen Silhouette unbeleuchtet schwer erkennbar. Hinzu kommt, dass die Gefährte eine Geschwindigkeit bis zu 20 km/h erreichen und schnell aus der Dunkelheit auftauchen. Zusätzlich führt das Nichtbeachten von gängigen Verkehrsregeln, wie der Nutzung der falschen Straßenseite oder Straßenweges sowie das Nichtbeachten des Rotlichtes an Lichtzeichenanlagen, oftmals zu einem erhöhten Unfallrisiko.
Um hier Unfällen vorzubeugen, weist ihre Polizei ausdrücklich auf folgende Punkte hin:
- Halten Sie sich an die Verkehrsregeln! Sie sind damit auch ein
Vorbild für jüngere Verkehrsteilnehmende. - Passen Sie als Autofahrer ihre Fahrweise den Sichtverhältnissen
sowie den örtlichen Gegebenheiten, z.B. an Schulen, an! Seien
sie besonders aufmerksam und rücksichtsvoll! - Sorgen Sie für eine funktionierende Beleuchtung an Ihrem
Fahrrad/E-Scooter und schalten Sie diese spätestens bei Einbruch
der Dämmerung ein! - Insbesondere Eltern sollten auf die Verkehrssicherheit der
Fahrräder ihrer Kinder achten. Prüfen Sie regelmäßig die
Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung/Bremsen an den Fahrrädern
ihrer Kinder und klären sie diese über den Sinn auf! - Tragen Sie helle, auffällige Oberbekleidung oder zusätzliche
reflektierende Kleidungsstücke, z.B. einen Überwurf mit
Reflektoren! - Überprüfen Sie die vorgeschriebenen Reflektoren an Ihrem
Fahrrad/E-Scooter! - Tragen Sie einen Fahrradhelm! - Rechnen Sie damit, von anderen Verkehrsteilnehmern nicht gesehen
zu werden und fahren entsprechend vorausschauend! Rücksichtnahme
kommt an.Für Fragen rund um das Thema Fahrrad oder E-Scooter steht Ihnen der Verkehrssicherheitsberater unter 05191/9380-109 oder praevention@pi-hk.polizei.niedersachsen.de zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Heidekreis
Frank Rohleder
Telefon: +49 5191 9380-109
E-Mail: pressestelle@pi-hk.polizei.niedersachsen.de