BPOLI MD: Haftbefehl: Selbststellerin bezahlt Geldstrafe und entgeht somit dem Gefängnis
Am Montag, den 30. Oktober 2023 wurde eine Streife der Bundespolizei im Rahmen ihrer Tätigkeit gegen 19:00 Uhr durch eine 25-Jährige am Hauptbahnhof Magdeburg angesprochen. Die Deutsche äußerte gegenüber den Beamten, einen offenen Haftbefehl zu haben. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte die Identität der Frau fest und überprüften die Daten in der Fahndungsdatei der Polizei. Tatsächlich wurde die junge Dame im Oktober 2022 durch das Amtsgericht Gera wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 450 Euro oder 30 Tagen Ersatzfrei-heitsstrafe verurteilt. Da sie ein Jahr nach der Verurteilung weder den geforderten Geldbetrag zahlte, noch sich dem Strafantritt, trotz vorheriger Ladung, stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Gera den Vollstreckungshaftbefehl im Oktober dieses Jahres. Die Beamten eröffneten ihr den Haftbefehl, nahmen sie fest und mit zur Dienststelle. Den geforderten Betrag von 450 Euro konnte sie bezahlen und durfte nach Beendigung aller notwendigen polizeilichen Maßnahmen die Dienststelle als freie Frau verlassen. Die ausschreibende Behörde wurde über die Vollstreckung des Haftbefehls und die Einzahlung durch die Bundespolizeiinspektion Magdeburg in Kenntnis gesetzt.
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