Bundespolizei am Hamburg Airport: Pfefferspray führt zur Strafanzeige, Festnahme: über 3.000 Euro Geldstrafe – Flug verpasst.
Am Donnerstag gegen 12:30 Uhr machte sich eine 28-jährige deutsche Staatsangehörige auf den Weg nach Dublin und begab sich zur Luftsicherheitskontrolle. Bereits bei der Einweiserposition fiel der Kontrollkraft auf, dass sich an dem Schlüsselbund, der bereits in die Wanne gelegt wurde, ein kleines Pfefferspray befindet. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Pfefferspray genauer. Es wies weder ein Prüfzeichen noch den Hinweis auf, dass es zur Tierabwehr vorgesehen ist. Somit handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Reisende erhielt von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Zum Sachverhalt befragt gab sie an, ihr Ex-Freund sei gewalttätig und Mitglied der Hells Angels. Daher besitze sie das Spray zur Selbstverteidigung. Das Pfefferspray wurde sichergestellt. Anschließend konnte sie weiterreisen.
Donnerstagabend gegen 20:00 Uhr wollte ein 65-jähriger deutscher Staatsangehöriger nach London Gatwick fliegen. Er stellte sich zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle an und wurde von den Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Fahndungsabfrage stellte sich heraus, dass der Mann gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wird. Seit Juli 2023 sucht die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz nach dem Mann. Es waren 40 Tagessätze zu jeweils 50 Euro zu zahlen. Alternativ standen 40 Tage Ersatzfreiheitsstrafe im Haftbefehl. Der weitere Haftbefehl war im Februar 2023 ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Hamburg erlassen worden. Wegen Steuerhinterziehung waren 35 Tagessätze zu jeweils 30 Euro zu zahlen. 35 Tage Ersatzfreiheitsstrafe wären die Alternative gewesen. Der Mann konnte die geforderten 3.050 Euro zahlen. Anschließend wurde er aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Seinen Flug hat er jedoch verpasst.
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