BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle und zieht rund 3.000 Euro Geldstrafe ein

Gestern Nachmittag (2. November) beabsichtigten zwei Männer über den Dortmunder Flughafen in das Bundesgebiet einzureisen. Staatsanwaltschaften ließen bereits nach diesen fahnden. Gegen 14:05 Uhr wurde ein 50-Jähriger an der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle, eines Fluges aus Iasi/ Rumänien am Flughafen Dortmund, vorstellig. Überprüfungen seiner Personalien ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Dresden nach ihm suchte. Das Amtsgericht Pirna hatten den rumänischen Staatsbürger bereits im April 2019, wegen des Einschleusens von Ausländern, zu einer Geldstrafe von 99 Tagessätzen zu je 12 Euro, verurteilt. Der Gesuchte hatte bisher weder die geforderte Summe in Höhe von 1.188 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) gezahlt, noch sich dem Strafantritt gestellt. Die Möglichkeit, die Geldstrafe nun zu zahlen, nutzte der Rumäne und konnte somit die Freiheitsstrafe von 99 Tagen umgehen. Circa eine Stunde später, gegen 15:15 Uhr, kontrollierten Bundespolizisten einen rumänischen Staatsangehörigen, welcher mit einem Flug aus Cluj/ Rumänien ankam. Recherchen ergaben, dass auch er bereits von der Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Das Amtsgericht Vechta hatte den 35-Jährigen bereits im Dezember 2018, wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Euro, verurteilt. Auch der Mann aus Oelde zahlte die geforderte Geldbuße in Höhe von insgesamt 1.800 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) in der Vergangenheit nicht, weshalb die Staatsanwaltschaft Oldenburg den Verurteilten zur Fahndung ausschrieb. Da er über genügend Barmittel verfügte, konnte er nun die Geldstrafe begleichen und seine Reise fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1012 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.