BPOLI LUD: Gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen

21 syrische und 13 afghanische Staatsangehörige, ein Pakistaner, ein Ägypter, ein Iraner sowie ein Georgier wurden am vergangenen Wochenende von der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz angezeigt. Bis auf sechs Migranten, die an Erstaufnahmeeinrichtungen übergeben wurden, sind die anderen Ausländer nach Polen zurückgewiesen worden. Unter den Zurückgewiesenen befindet sich beispielsweise auch der bereits erwähnte Ägypter (29), der von Einsatzkräften der Polizei des Freistaates Sachsen in Podrosche (Gemeinde Krauschwitz) ergriffen und an die Bundespolizei übergeben wurde. Dort ergaben die Ermittlungen, dass die Bundespolizeidirektion Hannover ein Einreise- und Aufenthaltsverbot bis Ende 2024 gegen den 29-Jährigen angeordnet hatte. Den Unterlagen nach war er erstmals im Oktober 2022 in die Bundesrepublik eingereist und erst vor ein paar Wochen als abgelehnter Asylbewerber nach Litauen überstellt worden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de