Alkoholfahrt mit E-Scooter mündet in Wohnungsdurchsuchung

Die Alkoholfahrt eines 43-jährigen Schweriners mit einem E-Scooter mündete am späten Freitagabend in einer Wohnungsdurchsuchung: Beamten des Polizeihauptreviers war der Mann gegen 23.30 Uhr in der Helenenstraße aufgefallen, weil er mit einer Bierflasche in der Hand mit einem E-Roller unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle wurde nicht nur festgestellt, dass der Deutsche alkoholisiert war (Atemalkoholkonzentration 0,86 Promille), sondern auch, dass er mutmaßlich unter Drogeneinfluss stand. Im weiteren Verlauf traten noch dann Drogen zu Tage, die der Mann bei sich hatte. Dem Betroffenen wurden Blutproben entnommen, des Weiteren schloss sich an diese Maßnahme noch eine Wohnungsdurchsuchung auf dem Großen Dreesch an, bei der jedoch keine weiteren Betäubungsmittel aufgefunden wurden. Neben einer Strafanzeige wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln kommt auf den einschlägig vorbelasteten Mann nun ein Bußgeld wegen der Fahrt mit dem E-Scooter unter Rauscheinwirkung in Höhe von 1.000 Euro zuzüglich der von ihm zu tragenden Verfahrenskosten zu. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Schwerin Pressestelle Rainer Autzen Telefon: 0385/5180-3004 E-Mail: pressestelle-pi.schwerin@polizei.mv-regierung.de