BPOL NRW: Fahndungserfolge am Kölner Hauptbahnhof – Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle
Am 06. November vollstreckten Beamte der Bundespolizei im Kölner Hauptbahnhof zwei Haftbefehle einer 29-jährigen Deutschen sowie einen Haftbefehl eines 42-jährigen Deutschen.
Um 11:15 Uhr kontrollierten Beamte des Hauptzollamts eine 29-Jährige im ICE. Zur Identitätsfeststellung wurde sie dem Bundespolizeirevier am Kölner Hauptbahnhof zugeführt, wo Bundespolizisten die Identität der Frau und sogleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Duisburg, jeweils wegen Erschleichen von Leistungen, feststellten. Die Frau hätte die insgesamt 130 Tage Ersatzfreiheitsstrafe gegen Zahlung von 1.580 Euro abwenden können, war aber zunächst nicht zahlungsfähig. Schlussendlich hatte sie jedoch Glück im Unglück, da ein Bekannter die Zahlung für die 29-jährige übernahm und die Frau so vor der drohenden Ersatzfreiheitsstrafe bewahren konnte.
Weniger Glück hatte ein 42-jähriger Deutscher. Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten ihn im Kölner Hauptbahnhof und führten eine Identitätsfeststellung durch. Nach ihm fahndete die Staatsanwaltschaft Aachen mit einem Haftbefehl wegen Diebstahls. Der Mann konnte die festgesetzten 400 Euro nicht begleichen, sodass die Bundespolizisten den Gesuchten dem Polizeigewahrsam zuführten.
Ihn erwartet eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen.
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