27 Durchsuchungen wegen möglicher Gewalt in der Pflege

Im Rahmen von Ermittlungen gegen derzeit sieben Mitarbeitende eines Pflegedienstleisters vollstreckten heute 48 Polizeikräfte der Polizei Berlin unter fachlicher Leitung des LKA 123 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin 27 Durchsuchungsbeschlüsse. Zahlreiche Unterlagen, darunter Patientenakten, wurden beschlagnahmt und werden nun im Verlauf der andauernden Ermittlungen ausgewertet. Durchsucht wurden zwei Seniorenwohnanlagen, eine Geschäftsanschrift sowie eine Arztpraxis in Lichtenberg und im Prenzlauer Berg. Ermittelt wird wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Insgesamt dreizehn pflegebedürftige Personen könnten in zwei Seniorenwohnanlagen in Lichtenberg in der Zeit von Januar 2017 bis Januar 2023 zu Schaden gekommen sein. Sie sollen durch nicht ausreichend qualifizierte oder nachlässig arbeitende Mitarbeitende des Pflegedienstes falsch behandelt worden sein. Der Pflegedienst selbst tritt zwar als ambulanter Pflegedienst auf, erweckt aber durch das kombinierte Angebot von Pflege mit Wohnen in einer Seniorenwohnanlage den Eindruck eines Pflegeheimes. Einige der pflegebedürftigen Senioren sollen sich aufgrund unsachgemäßer Lagerung wundgelegen haben. Bei anderen sollen die falschen Medikamente verabreicht oder eigenmächtig durch die Pflegekräfte Medikamente abgesetzt worden sein. Zwei Frauen sollen aufgrund der unsachgemäßen Pflege sogar verstorben sein. In dem Fall einer 75-Jährigen soll durch unsachgemäße Unterstützung beim Essen die Luftröhre verstopft gewesen sein, die eingesetzten Pflegekräfte aber trotz der einsetzenden Erstickung nicht adäquat reagiert haben, sodass die Frau tatsächlich verstarb. In einem weiteren Fall soll ein lebensbedrohlicher Zustand einer namentlich noch nicht bekannten Person nicht rechtzeitig erkannt worden sein, sodass es zum Tod der Person kam. Ausgangspunkt der Ermittlungen waren mehrere innerhalb eines Jahres erstattete Strafanzeigen hierzu. Ergänzt wurden diese durch Erkenntnisse, auf die die Ermittlerinnen und Ermittler bei der Auswertung von Unterlagen des Pflegedienstes in einem gegen dessen Verantwortliche geführten Verfahrens wegen Abrechnungsbetruges gestoßen waren. Auch die Ermittlungen in diesem Verfahren dauern noch an.