BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf verhaftet vier Männer und zieht knapp 6.000 Euro Geldstrafen ein
Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am gestrigen Dienstag (07.11.2023).
Zu Beginn stellten die Bundespolizeibeamten am Dienstagvormittag einen slowenischen Staatsangehörigen fest, der aus Kairo/Ägypten einreiste. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle wurde festgestellt, dass der 61-Jährige seit August dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Diebstahls per Haftbefehl gesucht wurde. Im März dieses Jahres wurde der Mann rechtskräftig verurteilt.
Seinen Weg konnte der in Slowenien lebende Reisende dank eines Familienangehörigen fortsetzen, da dieser die Geldstrafe in Höhe von 1.580 Euro begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 198 Tagen abwenden konnte.
Eine knappe Stunde später wurde ein 45-jähriger rumänischer Staatsangehöriger bei den Beamten zur Grenzkontrolle vorstellig. Er beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei zu fliegen. Hierbei wurde festgestellt, dass der Mann gleich dreifach von der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen diverser Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz per Haftbefehl gesucht wurde. Der erste Haftbefehl wurde im Juli 2021, der zweite im September 2021 und der dritte im März 2022 ausgestellt.
Der Mann konnte die ihm auferlegten Geldbußen in Gesamthöhe von 2.000 Euro jedoch vor Ort begleichen und so die Erzwingungshaft in Gesamthöhe von 41 Tagen abwenden. Im Anschluss trat er seinen Flug in die Türkei an.
Dienstagmittag dann wurde im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Erbil/Irak ein 36-jähriger syrischer Staatsangehöriger kontrolliert. Bei diesem stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Ingolstadt im August dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Diebstahls gegen den bereits im Januar 2021 Verurteilten erlassen hatte.
Dank eines Freundes des Mannes konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 35 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte auch dieser Reisende seinen Weg fort.
Zuletzt kontrollierte die Bundespolizei am Dienstagnachmittag einen türkischen Staatsangehörigen, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Istanbul/Türkei befand. Hierbei wurde festgestellt, dass der 38-Jährige von der Staatsanwaltschaft Bielefeld gesucht wurde. Im September dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen den im August 2022 rechtskräftig Verurteilten erlassen.
Doch auch der in Bielefeld lebende Mann konnte die ihm auferlegte Geldstrafe in Höhe von 840 Euro vor Ort begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 28 Tagen abwenden.
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