BPOL NRW: 3 Tage Erzwingungshaft und 22 Monate Freiheitsstrafe – Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle im Hauptbahnhof Hamm
Am Mittwoch (8. November) haben Einsatzkräfte der Bundespolizei zwei mit Haftbefehlen gesuchte Männer im Hauptbahnhof Hamm verhaftet. Die Dauer des Freiheitsentzuges fiel sehr unterschiedlich aus.
Während ein 43-jähriger Hammer lediglich für 3 Tage in Erzwingungshaft muss, weil er einem Bußgeldbescheid in Höhe von 150 Euro nicht bezahlte und auch nach seiner Verhaftung nicht bezahlen konnte, muss ein 37-jähriger Dortmunder die nächsten 22 Monate auf seine Freiheit verzichten.
Das Amtsgericht Oberhausen hatte den Mann wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung sowie Erschleichen von Leistungen in -7- Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Da er sich der Strafvollstreckung entzogen hat, wurde ein Haftbefehl erlassen.
Sowohl der 43-jährige Deutsche als auch der 37-jährige Pole wurde durch Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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