BPOL NRW: Fahndungserfolg der Bundespolizei; Haftbefehle in Straelen und Kranenburg vollstreckt

Die Bundespolizei konnte am Donnerstag, 16. November 2023, zwei Haftbefehle vollstrecken. Im ersten Fall überprüfte eine Streifenwagenbesatzung auf der Bundesautobahn A 40 an der Anschlussstelle Straelen um 09:45 Uhr einen 23-jährigen Rumänen als Fahrer eines in Belgien zugelassenen Personenkraftwagen nach der Einreise aus den Niederlanden. Ein Abgleich der Personalien des Reisenden in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg ihn mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sucht. Der Verurteilte konnte die fällige Geldstrafe in Höhe von 400 EUR bei der Bundespolizei bezahlen und somit die ihm drohende 20-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen im Bundespolizeirevier Kempen durfte er dann weiterreisen. Im zweiten Fall überprüfte die Bundespolizei auf der Bundesstraße B 9 in Kranenburg um 18:20 Uhr eine 30-jährige Ungarin als Fahrgast in einem grenzüberschreitenden Linienbus nach der Einreise aus den Niederlanden. Hierbei wies sich die Reisende mit ihrer gültigen ungarischen Identitätskarte aus. Bei der Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellten die Beamten fest, dass die Frau durch die ungarischen Behörden im Schengener Informationssystem mit einem internationalen Auslieferungshaftbefehl wegen Rauschgiftkriminalität gesucht wird. Zudem hatte sie noch 12 Gramm Marihuana dabei. Die Ungarin wurde daraufhin vor Ort verhaftet und zur weiteren Sachbearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf erließ daraufhin die Festhalteanordnung. Am Freitagmorgen ist die Vorführung beim Haftrichter am Amtsgericht in Kleve geplant. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.