Haftbefehl, Verstoß Betäubungsmittelgesetz und Erschleichen von Leistungen
Ein 36-jähriger deutscher Staatsangehöriger musste am gestrigen Sonntag, den 19.12.2023 den Weg in die Justizvollzugsanstalt antreten.
Aufgefallen war er der Zugbegleiterin einer Regionalbahn von Bad Kleinen in Richtung Schwerin. Bei der Fahrkartenkontrolle konnte er keinen gültigen Fahrausweis vorlegen und verweigerte die Angaben zu seiner Person. Daraufhin informierte die Zugbegleiterin die Bundespolizisten vom Bundespolizeirevier Schwerin. Diese nahmen den Mann am Haltepunkt Lübstorf in Empfang. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den 36-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hechingen vorlag. Dieser erging, nachdem der Mann wegen Betruges im März 2022 durch das Amtsgericht Sigmaringen rechtskräftig zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.290,- Euro sowie einer Wertersatzeinziehung in Höhe von 1.050,- Euro verurteilt wurde.
Für weitere Maßnahmen nahmen die Beamten den 36-Jährigen mit zur Dienststelle am Bahnhof Schwerin. Hier konnten bei seiner Durchsuchung mehrere Cannabisblüten mit einem Gesamtgewicht von 10,7 Gramm aufgefunden und sichergestellt werden.
Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht zahlen konnte, erfolgte zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 86 Tagen eine Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Zudem leiteten die Bundespolizisten Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und des Erschleichens von Leistungen ein.
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