Bundespolizeidirektion München: Ukrainerin gibt sich trotz italienischer Aufenthaltserlaubnis als Kriegsflüchtling aus/ Bundespolizei ertappt mutmaßliche Sozialleistungsbetrügerin
Am Freitag (17. November) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) eine ukrainische Staatsangehörige in einem Fernbus kontrolliert. Die Beamten haben ermittelt, dass sich die Frau trotz eines legalen Daueraufenthaltes in Italien in Deutschland als Kriegsflüchtling hatte registrieren lassen.
Lindauer Bundespolizisten kontrollierten am Morgen eine ukrainische Staatsangehörige, die in einem Fernreisebus mit dem Routing Rom-Frankfurt am Main unterwegs war. Die 64-Jährige legte den Beamten ihren gültigen ukrainischen Reisepass sowie einen im Dezember 2017 ausgestellten italienischen Daueraufenthaltstitel vor.
Die Beamten fanden bei der Überprüfung heraus, dass die Busreisende im Sommer 2022 in Deutschland einen Asylantrag gestellt und daraufhin Sozialleistungen sowie eine Unterkunft erhalten hatte. Der Ausländerbehörde hatte sie ihren vorherigen Daueraufenthalt und das italienische Dokument bei der Antragstellung jedoch vorenthalten.
Die Polizisten ermittelten außerdem, dass die Ukrainerin im Besitz einer Fiktionsbescheinigung ist, mit der sie nicht berechtigt ist, grenzüberschreitend zu reisen.
Eigenen Angaben zufolge hatte die Frau zum Zeitpunkt des Kriegsausbruchs in der Ukraine bereits über zehn Jahre regelmäßig in Italien gewohnt und gearbeitet. Erst später sei sie in ihr Heimatland und schließlich nach Deutschland gereist, wo sich auch ihre Tochter und zwei Enkel wohnen sollen.
Die Bundespolizisten nahmen die Dokumente der Beschuldigten in Verwahrung und zeigten sie wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Außerdem informierten die Beamten die zuständige Polizei- und Ausländerbehörde über den Verdacht des Sozialleistungsbetruges.
Die 64-Jährige wurde am Nachmittag an die zuständige Ausländerbehörde Esslingen weitergeleitet.
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