BPOLI MD: Vollstreckung Haftbefehl im Intercity

Am Dienstag, den 21. November 2023 kontrollierten Bundespolizisten gegen 12:30 Uhr während einer durchgeführten Zugstreife in einem In-tercity von Halle/Saale nach Magdeburg einen jungen Mann. Bei der Überprüfung seiner Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei stellte sich heraus, dass das Amtsgericht Stuttgart die aktuelle Adresse des Mannes aufgrund eigener Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetztes ersuchte. Zudem lag gegen den 24-Jährigen ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm vor. Demnach wurde der aus Nigeria stammende Staatsangehörige bereits im Juni 2020 durch das Amtsgericht Ulm wegen des unerlaubten Aufenthaltes ohne erforderlichen Aufenthaltstitel rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 400 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Da der Verurteilte weder den geforderten Zahlungen nachkam beziehungsweise sich nicht, trotz vorheriger Ladung, dem Strafantritt stellte, erließ jene Staatsanwaltschaft den Haftbefehl im Dezember 2021. Die Beamten eröffneten dem Polizeipflichtigen den Haftbefehl, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle am Hauptbahnhof Magdeburg. Der Begleiter des Mannes konnte den geforderten Geldbetrag begleichen. Somit durfte er kurze Zeit später die Diensträume als freier Mann verlassen. Er erhielt jedoch erneut eine Strafanzeige wegen des unerlaubten Aufenthaltes ohne Pass und Aufenthaltstitel. Die ausschreibenden Behörden wurden über den Aufgriff und die Zahlung des Geldbetrages durch die Bundespolizisten informiert. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 Mobil: +49 (0) 152 / 04617860 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir