Zoll und Polizei: Gemeinsame Kontrollen gegen vermehrte Zulassungsverstöße bei ausländischen Fahrzeugen
Nachdem in der Vergangenheit immer mehr Fahrzeuge in Nordhessen festgestellt wurden, die über einen längeren Zeitraum ihre ausländische Zulassung beibehalten, obwohl die Nutzer der Fahrzeuge einen festen Wohnsitz in Deutschland begründet haben, wurde durch Mitarbeiter des Hauptzollamts Gießen sowie der Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums Nordhessen ein gemeinsames Konzept erstellt, welches dem entgegenwirken soll.
Die Gründe der Nutzung der Fahrzeuge innerhalb des Bundesgebietes mit ausländischen Zulassungen sind dabei vielfältig. Neben den in den meisten Fällen geringeren Kosten, die für die Kfz-Steuer und Versicherung zu entrichten sind, entsprechen auch nicht alle Fahrzeuge den hier geltenden Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung. Verstöße, die im Bundesgebiet begangen werden, lassen sich nur mit hohem Aufwand oder gar nicht ahnden. Ob für diese Fahrzeuge eine aktuelle, noch gültige Versicherung besteht, lässt sich ebenfalls nur mit erhöhtem Aufwand feststellen. Die deutschen Behörden werden natürlich nicht darüber informiert, wenn die Versicherung für diese Fahrzeuge nicht mehr besteht. Bei einem Verkehrsunfall kann dies dazu führen, dass der Unfallgegner auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Die Fahrzeuge, deren Eigentümer ihren festen Wohnsitz in Deutschland nicht nur vorübergehend begründet haben, unterliegen in den meisten Fällen der deutschen Steuerpflicht und müssen auch das Zulassungsverfahren durchlaufen. Hierzu gehört auch der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme sowie eine Vorführung zur Hauptuntersuchung. Sofern der Fahrzeughalter im Ausland lebt und das Fahrzeug einem hier lebenden Verwandten oder Bekannten überlassen wird, darf das Fahrzeug durch diesen hier ebenfalls nicht genutzt werden.
Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamt Gießen (KEV Kassel) sowie Beamte der Direktion Verkehrssicherheit/Sonderdienste des Polizeipräsidiums Nordhessen haben in gemeinsamen Streifenteams bereits an zwei Tagen Kontrollen durchgeführt. An geparkten Fahrzeugen wird ein Flyer mit Informationen des Zolls zur Steuerpflicht in unterschiedlichen Sprachen hinterlassen und die im Bundesgebiet gemeldeten Halter der Fahrzeuge bekommen postalisch eine Aufforderung zur Ummeldung des Fahrzeugs zugestellt. Die gesetzte Frist hierfür beträgt mehrere Wochen, wobei gleichzeitig auf die Folgen der Nichtbeachtung aufmerksam gemacht wird.
Fahrende Fahrzeuge werden angehalten und kontrolliert. Die Kollegen der KEV Kassel prüfen direkt vor Ort, ob eine Nachversteuerung in Betracht kommt, die dann auch erhoben wird. In den anderen Fällen wird eine Kontrollmitteilung an die entsprechenden Sachbearbeiter des Zolls erstellt, die den weiteren Verlauf beobachten und gegebenenfalls später die Kfz Steuer nachträglich erheben. Darüber hinaus werden, soweit die Voraussetzungen gegeben sind, Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Kfz-Steuergesetz eingeleitet.
Bei den beiden bisherigen Kontrollen wurden bereits mehr als 60 Fahrzeuge im Stadtgebiet Kassel festgestellt. Neben den oben genannten Verstößen im Zusammenhang mit der ausländischen Zulassung wurden auch weitere Verstöße festgestellt. Insbesondere wurden Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder unter Einfluss berauschender Mittel geahndet.
Weitere gemeinsame Kontrollmaßnahmen sind bereits geplant.
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