LWSPA Trunkenheit und Verstoß gegen die Umweltvorschriften auf Seeschiff geahndet

Bei einer standardisierten Seeschiffskontrolle im Stralsunder Hafen wurden zwei Ordnungswidrigkeiten mit je ca. 1.000 Euro Sicherheitsleistung durch die Polizisten der Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) Stralsund geahndet. Ein unter der Flagge von Antigua und Barbuda fahrendes Seeschiff wurde am 22.11.2023 durch Polizeibeamte der WSPI Stralsund im Hafen von Stralsund einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurden Unstimmigkeiten bei der Eintragung von Umpumpvorgängen in das Öltagebuch sowie der Verdacht des unerlaubten Umgangs mit Substanzen aus einem als Sludgetank bezeichneten Tank festgestellt. Auf Grund dieser Vorgänge wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie sprach eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.053 Euro aus. Darüber hinaus nahmen die Beamten während der Kontrolle bei dem ukrainischem Chief Engineer, welcher Tätigkeiten im Maschinendienst ausführte, Atemalkoholgeruch wahr. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 1,10 Promille. Im Rahmen des auch hier eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahrens im Sinne der Seeschifffahrtsstraßenordnung wurde eine gerichtsverwertbare Atemalkoholmessung durchgeführt, welche einen Wert von 0,40 mg/l (0,80 Promille) ergab. Aufgrund dessen wurde von dem Betroffenen eine Sicherheitsleistung von 1.106 Euro eingezogen. Rückfragen zu den Bürozeiten: Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern Pressestelle Telefon: 038208/887-3112 E-Mail: presse@lwspa-mv.de Internet: