BPOLI MD: Reisender ohne Fahrschein,- dafür aber mit offenem Haftbefehl
Nichts dazugelernt hatte ein Reisender, welcher bereits wegen Leis-tungserschleichung verurteilt und nun wieder ohne Fahrkarte in einem Intercity angetroffen wurde: Am Donnerstag, den 23. November 2023 erhielt die Bundespolizei in Magdeburg gegen 07:15 Uhr fernmündlich die Meldung von der Leitstelle der Bahn, dass sich im Intercity von Köthen nach Magdeburg eine männliche Person ohne gültigen Fahrschein befindet. Eine Streife begab sich zum Bahnsteig am Hauptbahnhof Magdeburg, um den Sachverhalt nach Ankunft des Zuges zu übernehmen. Der Zugbegleiter des Intercitys gab an, dass der Mann bei der Kontrolle keinen für die Fahrt erforderlichen Fahrschein vorweisen konnte. Ein Ausweisdokument führte er ebenfalls nicht mit, so dass die Bundespolizisten ihn für die Identitätsfeststellung mit zur Dienststelle nahmen. Nachdem die Personalien des Mannes feststanden, wurden diese anschließend durch die Bundespolizisten in der Fahndungsdatei der Polizei überprüft. Hierbei stellte sich heraus, dass gegen den 39-Jährigen ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bremen vorlag. Der aus Serbien stammende Staatsangehörige wurde im November 2022 vom Amtsgericht Bremen-Blumenthal wegen Erschleichens von Leistungen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 300 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Da er sich trotz ergangener Ladung zum Strafantritt nicht stellte, noch den geforderten Geldbetrag zahlte, erließ jene Staats-anwaltschaft am 26. Oktober dieses Jahres den Vollstreckungshaftbe-fehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen. Der Verurteilte war zahlungswillig und konnte die geforderten 300 Euro begleichen. Somit durfte er nach Beendigung aller polizeilich notwendigen Maßnahmen die Diensträume als freier Mann wieder verlassen. Die ausschreibende Behörde wurde über den Aufgriff und die Einzahlung durch die Einsatzkräfte informiert. Den Mann erwartet ein weiteres Strafverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen.
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