Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Schwerin und dem Polizeipräsidium Rostock zu erfolgreichem Einsatz im Bereich der Rauschgiftkriminalität – mehrere Beschuldigte in Haft
Nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Schwerin und der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin haben die Ermittlungsbehörden am 22.11.2023 insgesamt sechs Beschuldigte aufgrund erlassener Haftbefehle des Amtsgerichts Schwerin festgenommen und mehrere ihnen zugerechnete Wohnungen durchsucht. Es handelt sich um fünf männliche deutsche Beschuldigte im Alter von 25 bis 29 Jahren sowie eine 23-jährige Frau, sämtlichst aus Schwerin.
Dem 29-jährigen mutmaßlichen Bandenchef wird vorgeworfen, seit März 2020 in 40 Fällen mit Betäubungsmitteln (insgesamt 7,5 kg Marihuana, 1 kg Amphetamine sowie 70 g Kokain) Handel getrieben zu haben und dabei seit April 2023 in weiteren 27 Fällen als Mitglied einer Bande gehandelt zu haben, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. Er ist insoweit dringend verdächtig, sich als Organisator, Planer und Verkäufer mit drei weiteren Beschuldigten, die in der Bande als Händler, Lagerhalter sowie Kuriere tätig gewesen sein sollen, zusammengeschlossen zu haben, um arbeitsteilig große Mengen an Marihuana, Haschisch, Amphetamine und Kokain anzukaufen und in Schwerin gewinnbringend weiter zu veräußern.
Gegen eine weitere weibliche 23-jährige Beschuldigte sowie einen 29-jährigen Mann (beide aus Schwerin) besteht der dringende Verdacht, dass diese in zwei Fällen (die Frau) bzw. in zehn Fällen (der Mann) der Bande bei dem unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln Hilfe geleistet haben durch Unterstützung im Rahmen von Verkauf, Transport sowie der Lagerung von Drogen.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurden u.a. ca. 8.000,00 Euro Bargeld, 315 g Marihuana, 290 g Kokain, 120 g Crystal Meth, 20 g Haschisch sowie diverse unbekannte Betäubungsmittel sowie 1 PKW zum Zwecke der späteren Einziehung sichergestellt.
Das Amtsgericht Schwerin hat alle sechs Haftbefehle verkündet und in Vollzug gesetzt. Die Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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