Bundespolizeidirektion München: Mit City-Roller im Zwischengeschoss – Schnellbremsung nach nötigendem Zustiegsversuch – Fundsache löste Spezialeinsatz aus – Person im Gleis
Am Samstag (25. November) griff ein 31-Jährige, der mit einem City-Roller im Hauptbahnhof fuhr, DB-Sicherheitsmitarbeiter tätlich an. Ein uneinsichtiger 89-Jähriger zwang einen Regionalzug im Hauptbahnhof zur Schnellbremsung, da er noch einsteigen wollte, obwohl der RE bereits angefahren war. Aufgrund des Verhaltens von Reisenden besahen sich Spezialkräfte der Bundespolizei ein Gepäckstück im Bahnhof Pasing näher. In Unterhaching löste ein im Gleis befindlicher Alkoholisierter am Sonntag (26. November) einen Einsatz aus.
Cityroller:
Gegen 16 Uhr hielt eine Streife der Deutsche Bahn Sicherheit im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofes Münchens einen 31-jährigen an, der mit einem City-Roller durch das stark frequentierte Zwischengeschoss fuhr. Auf Ansprache dies zu unterlassen, reagierte der Wohnsitzlose gegenüber den beiden DB-Mitarbeitern zunächst aggressiv, dann versuchte er nach beiden Security zu schlagen. Die Schläge konnten abgewehrt werden. Versuche des mit 0,06 Promille Alkoholisierten nach den Sicherheitsmitarbeitern zu treten, misslangen ebenfalls.
Gegen den 31-Jährigen wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der versuchten Körperverletzung eingeleitet.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Befahren von Bahnsteigen und Bahnhöfen mit Rollern, Skateboards oder Fahrrädern verboten ist.
Schnellbremsung:
Gegen 20:00 Uhr musste der Triebfahrzeugführer des RE 5 eine Schnellbremsung im Hauptbahnhof München einleiten. Im Spiegel erkannte er bei der Ausfahrt am Gleis 9 wie ein 89-jähriger Deutscher versuchte in den anfahrenden Zug zu gelangen. Daraufhin leitete er eine Schnellbremsung ein, dabei wurden weder Fahrgäste noch Bahnbedienstete verletzt.
Als der Zug zuvor bereits abgefertigt und die Türen verriegelt waren, wollte der Kiefersfeldener trotzdem noch zusteigen. Er erklärte dem Triebfahrzeugführer, dass er unbedingt noch mitfahren wolle, da er nicht bereit sei auf den nächsten Zug Richtung Rosenheim zu warten.
Als der Zug in Richtung Kufstein anrollte, versuchte der am Bahnsteig stehende uneinsichtige 89-Jährige trotzdem zuzusteigen. Um Verletzungen des Mannes zu vermeiden, leitete der genötigte Triebfahrzeugführer eine Schnellbremsung ein.
Gegen den 89-Jährigen wurden von der Bundespolizei Ermittlungen wegen des Verdachts eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Letzten Endes musste er mit einem Folgezug die Heimreise antreten.
Die Bundespolizei warnt davor, bei abgefertigten Zügen und geschlossenen Türen noch den Versuch zu unternehmen einzusteigen, stets liegt eine hohe Eigengefährdung vor.
Spezialeinsatz wegen Fundsache:
Kurz nach 5 Uhr wurden Spezialkräfte zu einem herrenlosen Rucksack am Bahnhof Pasing gerufen. Ermittlungen ergaben, dass drei Personen das Gepäckstück am Eingang des unbesetzten DB-Reisezentrums abstellten, mit einem Handy den Rucksack fotografierten, das Telefon danach in das Gepäckstück steckten und sich entfernten. Danach verließ die Gruppe den Bahnhof München Pasing.
Aufgrund der Abstellsituation wurden Spezialkräfte der Bundespolizei hinzugezogen. Eine Auswertung verlief ohne Auffälligkeiten, so dass keine Gefahr für Reisende bestand. Im Rucksack wurde Kleidung sowie ein Aufenthaltstitel festgestellt. Der Inhaber des Aufenthaltstitels stimmte augenscheinlich nicht mit den Personen aus der Dreier-Gruppe überein. Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Rucksack als Fundsache vor dem DB-Reisezentrum abgestellt worden war.
Die Bundespolizei bittet mitgenommene Fundsachen unmittelbar an Mitarbeiter von Eisenbahnunternehmen zu geben oder unverzüglich die Bundespolizei zu informieren. Keinesfalls ist - auch wenn es gut gemeint erscheint, damit gedient, Gepäckstücke unbeaufsichtigt abzustellen.
Person im Gleis:
Einen 25-jährigen Deutschen musste die Bundespolizei am frühen Sonntagmorgen am S-Bahnhaltepunkt Unterhaching aus den Gleisen holen. Bahnmitarbeiter hatten den mit 2,64 Promille Alkoholisierten gegen 03:35 Uhr im auswärtigen Schienenstrang erkannt.
Gegenüber den Beamten äußerte der Mann aus Göggingen, östliche Schwäbische Alb, dass er betrunken sei und nach Hause wolle. Zu Gefährdungen des Bahnbetriebs war es nicht gekommen. Der 25-Jährige wurde wegen des unbefugten Aufenthaltes im Gleisbereich mit 25 Euro gebührenpflichtig verwarnt. War der 25-Jährige zunächst noch einsichtig und stimmte er der Verwarnung zu, verhielt er sich zunehmend aggressiv. Immer wieder beschwerte er sich, von den Beamten in Ruhe gelassen zu werden um seinen Heimweg antreten zu können. Ob der "illegale Gleisgänger" direkt nach Baden-Württemberg wollte, oder eine Schlafstätte in der Nähe aufsuchen wollte, ist nicht bekannt.
Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
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