BPOL NRW: Am Sonntag mit Drogen aufgegriffen – am Dienstag verurteilt
Eher zufällig ist ein 28-Jähriger in das Blickfeld der Bundespolizei geraten, dennoch hat das Gericht jetzt im beschleunigten Verfahren in Strafsachen die Haft bis zum Urteil angeordnet.
Der Algerier hielt sich am Sonntagmittag (26. November) in der Herbert-Hinnendahl-Straße auf, wo ein kurz zuvor gestohlenes Handy vom Eigentümer geortet worden war. Beamte der Bundespolizei kontrollierten den Mann, ohne dass das gestohlene Handy bei ihm gefunden wurde. Dafür fanden sich in seiner Jackentasche drei Tütchen mit Haschisch und in seiner Unterhose weitere 16 Tütchen mit Marihuana. Die Betäubungsmittel wurden beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet. Da er auch keinen gültigen Aufenthaltstitel besaß, wurde ein weiteres Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts gegen den Algerier eröffnet. Des Weiteren suchten noch drei Staatsanwaltschaften wegen verschiedener Straftaten nach dem Aufenthaltsort des Mannes.
Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und zuständigkeitshalber an die Kriminalwache des Polizeipräsidiums Bielefeld überstellt. Von dort aus wurde er am Montag auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht vorgeführt, das die Haft bis zur Hauptverhandlung anordnete. Bereits einen Tag später, am Dienstag (28. November), wurde das Urteil gesprochen. Es wurde eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro verhängt, insgesamt also 900 Euro.
Das beschleunigte Verfahren ist eine besondere Art des Strafverfahrens. Es kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Fällen mit einfacher Beweislage durchgeführt werden, wenn eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr oder eine Geldstrafe zu erwarten ist. Das Verfahren wird innerhalb kurzer Zeit zum Abschluss gebracht und die Strafe folgt somit gewissermaßen auf dem Fuße.
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