Demonstration mit landwirtschaftlichem Themenbezug angemeldet – Lichterfahrt
Polizei Rhein-Erft-Kreis prüft die Versammlungsbestätigung
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis hat am Dienstagnachmittag (28. November) eine Versammlungsanzeige bezüglich eines Aufzugs mit landwirtschaftlichem Themenbezug erhalten. Unter dem Motto "Für den Erhalt der rheinischen Landwirtschaft - Lichterfahrt" plant der Anzeigende am 15. Dezember in Pulheim eine Demonstrationsfahrt mit Traktoren und Gespannen durchzuführen.
Bei allen Versammlungen hat neben der gesellschaftlichen oder politischen Aussage die Sicherheit aller Versammlungsteilnehmenden sowie der Bürgerinnen und Bürger höchste Priorität. Aktuell prüft die zuständige Sachbearbeitung der Versammlungsbehörde, ob die von dem Anzeigenden geplante Fahrtstrecke frei ist und sich aus verkehrsrechtlicher Sicht für die Fahrzeugdemonstration eignet.
Im Hinblick auf die Sicherheit der Fahrzeugführenden, der Zuschauerinnen und Zuschauer und von Unbeteiligten prüft die Versammlungsbehörde zudem, welche Sicherheitshinweise für die hier geplante Demonstration erforderlich sind. Grundlage für den störungsfreien Verlauf einer Demonstration ist neben dem Schutz durch die Polizei, dass der Versammlungsleiter die erteilten Beschränkungen und Sicherheitshinweise der Versammlungsbehörde für seine Demonstration umsetzt. Der durch das Grundgesetz garantierte Schutzbereich der Versammlungsfreiheit erlaubt es nicht, gegen gültiges Recht zu verstoßen. Nach derzeitigem Planungsstand werden sich daher die Sicherheitshinweise auch darauf beziehen, dass die Fahrzeugführenden die für die geführten Traktoren oder Gespanne erforderliche Fahrerlaubnis besitzen müssen. Zudem müssen vorhandene An- und Aufbauten so befestigt und gesichert sein, dass von ihnen keine Gefahr ausgehen kann.
Weitere mündliche Absichtserklärungen zu gleichgelagerten Demonstrationen sind bereits eingegangen. Diese beziehen sich auf geplante Versammlungen, die in den Stadtgebieten Elsdorf, Bergheim und Bedburg durchgeführt werden sollen. (he)
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