Bundespolizei am Hamburg Airport: Eine Festnahme und verbotene Waffen
Am Dienstag gegen 13:00 Uhr wollte ein 33-jähriger deutscher Staatsangehöriger nach Antalya fliegen. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle wurde er von der Bundespolizei kontrolliert. Die Fahndungsabfrage ergab, dass der Mann seit August 2023 von der Staatsanwaltschaft Gera per Haftbefehl wegen Kennzeichenmissbrauchs gesucht wurde. Er hatte 70 Tagessätze zu jeweils 15 Euro zu zahlen. Bisher hatte er davon erst 150 Euro gezahlt, sodass nun noch 900 Euro fällig waren. Alternativ standen 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe im Haftbefehl. Er zahlte die geforderten 900 Euro. Dem Mann wurde anschließend die Ausreise in die Türkei gestattet.
Am Nachmittag gegen 14:30 Uhr ging ein 53-jähriger deutscher Staatsangehöriger durch die Luftsicherheitskontrolle. Er war auf dem Weg nach Hurghada. Seinen Rucksack legte er in die Kontrollwanne. Beim Durchleuchten stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest und riefen die Bundespolizei. Die Beamten fanden ein Springmesser. Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Der Mann erhielt von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Zum Sachverhalt wollte er sich nicht äußern. Das Springmesser wurde sichergestellt. Anschließend konnte er weiterreisen.
Weiter ging es gegen 19:30 Uhr. Das aufgegebene Gepäck einer 28-jährigen bangladeschischen Staatsangehörigen wurde kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass sich darin ein Schlagring befindet. Die Reisende wurde ausgerufen und Beamte der Bundespolizei hinzugezogen. Der Koffer wurde im Beisein der Frau geöffnet und der Schlagring entdeckt. Auch hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Der Schlagring wurde sichergestellt und eine Strafanzeige gefertigt. Anschließend konnte die Frau nach Dubai ausreisen.
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