BPOLI MD: 23-Jähriger mit offenem Haftbefehl muss ins Gefängnis

Am Dienstag, den 5. Dezember 2023 erhielt die Bundespolizei gegen 17:20 Uhr fernmündlich die Meldung durch die Leitstelle der Bahn, dass sich in einem Zug, welcher von Helmstedt nach Magdeburg unterwegs war, eine männliche Person befindet, bei der es Unstimmigkeiten mit dem Fahrausweis gebe. Eine Streife der Bundespolizei begab sich zum Bahnsteig 7 des Hauptbahnhofes Magdeburg, um den Sachverhalt nach Einfahrt der Regionalbahn aufzuklären. Der betroffene Zugbegleiter erläuterte, dass der Deutsche ein 49-Euro-Ticket bei der Kontrolle vorzeigte, sich jedoch dazu nicht ausweisen konnte. Der 23-Jährige gab an, keinen Ausweis bei sich zu haben. Daher stellten die Beamten die Personalien des Polizeipflichtigen mündlich persönlich fest. Eine Überprüfung in der Fahndungsdatei der Polizei ergab, dass gegen den jungen Mann ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hildesheim vorlag. So wurde er im März dieses Jahres wegen Erschleichens von Leistungen vom Amtsgericht Hildesheim rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1200 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. 900 Euro beglich der Verurteilte, doch dann blieben die Zahlungen aus. Da er sich, trotz vorheriger Ladung, auch nicht dem Strafantritt ge-stellt hatte, erließ jene Staatsanwaltschaft den Vollstreckungshaftbefehl im Oktober 2023. Die Bundespolizisten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Da der Mann die restlichen 300 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er am selbigen Tag an die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt übergeben. Weiterhin ersuchte das Landgericht Magdeburg den aktuellen Aufenthaltsort des Festgenommen, da er seit geraumer Zeit unbekannten Aufenthaltes war. Die ausschreibenden Behörden wurden über den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme durch die Beamten informiert. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 Mobil: +49 (0) 152 / 04617860 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir