Rüsselsheim: E-Scooter im Fokus der Polizei
Am Mittwoch (05.12.) führten Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen in der Innenstadt E-Scooter-Kontrollen durch. Im Zeitraum von einer Stunde wurden von den Beamten hierbei insgesamt drei E-Scooter aus dem Verkehr gezogen, die in keinster Weise der Straßenverkehrsordnung entsprachen.
Zwei der E-Scooter waren zwar versichert, hatten jedoch keine Betriebserlaubnis für die Nutzung auf öffentlichen Straßen. Die Höchstgeschwindigkeit lag jeweils bei 25 km/h bzw. 32 km/h statt der erlaubten und zulässigen 20 Stundenkilometern. Hierfür hätten die Fahrer eine Fahrerlaubnis der Klasse B benötigt. Diese lag jedoch nicht vor. Ein weiterer E-Scooter hatte weder eine Betriebserlaubnis noch die erforderliche Versicherung. Auf die 17, 31 und 62 Jahre alten Fahrer sowie auf den Halter eines der E-Scooter kommen jetzt Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Falle eines Unfalls der Fahrer eines unversicherten Fahrzeugs voll umfänglich mit seinem Privatvermögen haftet. Ist der E-Scooter versichert worden, obwohl er nicht versicherungsfähig ist, weil keine Betriebserlaubnis oder keine Einzelabnahme vorlag, können im Schadensfall Regressansprüche durch die Versicherung gegen den Halter bzw. Fahrer geltend gemacht werden. In beiden Fällen kann ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden für den Nutzer eines nicht zulässigen E-Scooters entstehen. Es kommt bezüglich E-Scooter Kontrollen insbesondere in sozialen Medien immer wieder zu negativen Kommentaren, nicht selten wird hierbei das Verhalten der Fahrzeugführer bagatellisiert. Ein Unfall kann aber bei Personenschäden sehr kostspielig werden.
Außerdem fiel den Ordnungshütern im Rahmen der Verkehrskontrollen ein Audi auf, der augenscheinlich technische Veränderungen aufwies. Die Vorführung bei einer Prüfstelle ergab anschließend, dass die Abgasanlage des Wagens erheblich manipuliert war. Der Katalysator war vermutlich ausgeräumt und weitere Schalldämpfer entfernt worden. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges war in der Folge erloschen. Die weitere Nutzung im Straßenverkehr wurde von der Polizei untersagt. Den Fahrer und auch den Halter des Fahrzeugs erwarten jeweils Bußgeldverfahren.
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