durch Garagentor geschossen + Busunfall- Insassen gesucht + Betrugsversuch mit Fakesimilen scheitert
Münchhausen-Vollmar: durch Garagentor geschossen
Im Zeitraum zwischen Freitag (01.12.2023), 08:30 Uhr und Sonntag (03.12.2023), 01:00 Uhr wurde das Garagentor eines Wohnhauses im Lupinenweg durch einen Schuss beschädigt. Das Geschoss war durch das Lamellenstahltor der Doppelgarage gedrungen. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Sachbeschädigung aufgenommen und bittet um Hinweise: Wer hat zwischen Freitag und Sonntag einen Schuss gehört? Wem sind verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich des Lupinenwegs aufgefallen? Zeugen werden gebeten, sich telefonisch mit der Marburger Polizei unter der Telefonnummer 06421/4060 in Verbindung zu setzen.
Gladenbach-Erdhausen: Busunfall- Insassen gesucht
Nach einem Verkehrsunfall am 30.11.2023 auf der B 255 sucht die Polizei die Insassen eines Linienbusses. Dieser war gegen 16:45 Uhr auf der Herborner Straße in Richtung der Einmündung zur B255 unterwegs, wo er auf die Bundesstraße einbiegen wollte. Hierbei übersah er offenbar einen von links kommenden und vorfahrtsberechtigen blauen Skoda Oktavia und krachte mit diesem zusammen. Die 18-jährige Skoda-Fahrerin landete mit ihrem Auto im Straßengraben neben der Fahrbahn. Sie verletzte sich leicht. Der Gesamtunfallschaden wird mit rund 40.000 Euro beziffert. Offenbar saßen Fahrgäste während des Zusammenstoßes in dem Linienbus. Diese hatten bis zum Eintreffen der Polizeibeamten bereits die Unfallörtlichkeit verlassen, allerdings ohne ihre Personalien zu hinterlassen. Die Polizei bittet nun diese Personen, sich unter der Telefonnummer 06461/92950 bei der Biedenkopfer Polizei zu melden.
Marburg- Betrugsversuch mit Fakesimilen scheitert
Ein zunächst unbekannter Tatverdächtiger nahm gestern Abend (05.12.2023) persönlich Kontakt zu einem 75-jährigen Marburger auf und bot ihm einen sechststelligen Kaufpreis für seine hochwertige Büchersammlung an, die er an Dritte vermitteln würde. Der Senior sollte zunächst ein Faksimile für rund 3.000 Euro ankaufen. Eine Familienangehörige hörte das vermeintliche Verkaufsgespräch mit und alarmierte die Polizei.
Diese nahmen den 26-jährigen Tatverdächtigen noch in der Wohnung des Senioren fest. Auf ihn kommt nun eine Anzeige wegen versuchten Betrugs zu.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen.
Vertreter dubioser Firmen kontaktieren immer wieder gezielt Besitzer von Brockhaus- oder Bertelsmann-Lexika-Sammlungen unter dem Vorwand, die Sammlung für einen Verkauf in Augenschein zu nehmen und/oder sie mit vermeintlich wertvollen Büchern zu erweitern (Faksimile). Oftmals wird durch geschickte Gesprächsführung ein Vor-Ort-Termin beim potentiellen Opfern vereinbart. Die Polizei warnt vor der Betrugsmasche, der vornehmlich ältere Menschen zum Opfer fallen.
Welche Methode steckt hinter der Betrugsmasche?
Vertreter dubioser Firmen nehmen zunächst telefonisch Kontakt mit ihren Opfern auf und behaupten dann, entweder die Buchsammlung gewinnbringend an interessierte Sammler veräußern oder den Wert der bereits erworbenen Buchsammlung erheblich steigern zu wollen. Ziel der Vertreter ist es - in beiden Fällen - weitere Exemplare, sogenannte Faksimile, zu horrenden Preisen zu verkaufen. Um festzustellen, durch welche Exemplare die bisherige Sammlung ergänzt werden soll, müssen die Vertreter die bereits erworbenen Bücher in Augenschein nehmen. Das geht natürlich nur bei den potentiellen Opfern zu Hause. Bei diesen Vor-Ort-Terminen werden den Lexika-Besitzern oftmals hohe Summen in Aussicht gestellt, die mit dem Verkauf der Buchsammlung verdient werden könnten - sofern sie beispielsweise ein weiteres kostspieliges Buch erwerben, um ihre Sammlung zu komplettieren. Anschließend wird den Opfern ein Vertrag zum Unterzeichnen vorgelegt. In vielen Fällen bieten die dubiosen Vertreter, wie auch in hier in Schwerin geschehen, die Vermittlung eines Bankkredits zur Finanzierung an.
Die Polizei rät: Lassen Sie sich grundsätzlich nicht zur Unterzeichnung von Verträgen an der Haustür hinreißen. Halten Sie vorher Rücksprache mit Verwandten oder anderen Vertrauenspersonen und gleichen Sie ab, wie hoch der Verkaufswert der entsprechenden Güter tatsächlich z. B. in Antiquariaten oder im Internet ist. Sollten Sie kürzlich Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden sein, dann machen Sie von ihrem 14-tägigen Rücktrittsrecht gebrauch, erstatten Sie Strafanzeige und wenden Sie sich an den Verbraucherschutz.
Kerstin Müller, Pressesprecherin
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