BPOLI MD: Heranwachsender muss für 9 Tage in Ordnungshaft

Am Mittwoch, den 6. Dezember 2023 kontrollierte eine Streife der Bun-despolizei gegen 11:30 Uhr einen 19-Jährigen am Hauptbahnhof Mag-deburg. Da er sich gegenüber den Beamten nicht ausweisen konnte, stellten diese seine Personalien mündlich persönlich fest. Eine Überprüfung in der Fahndungsdatei der Polizei lieferte den Einsatzkräften einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. So blieb der junge Deutsche im Jahr 2022, trotz vorheriger ergangener Ladung, einer Hauptverhandlung fern, in der er als Zeuge geladen war. Nach Beschluss des Amtsgerichtes Wittenberg vom März 2023 wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro oder einer Ordnungshaft von 6 Tagen erhoben. Da er sich, trotz vorheriger Ladung, weder der Haft stellte, noch das Ordnungsgeld zahlte, erließ die zuständige Staatsanwaltschaft im August dieses Jahres den Haftbefehl zur Ordnungshaft. Die Bundespolizisten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Während einer telefonischen Kontaktaufnahme mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde bekannt, dass gegen den Polizeipflichtigen ein zweiter Haftbefehl zur Ordnungshaft vorlag. So wurde nach Beschluss des selbigen Amtsgerichtes im September 2022 ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro oder einer Ordnungshaft von 3 Tagen wegen nicht abgeleisteter Sozialstunden erlassen. Auch hier stellte er sich weder der Haft, noch zahlte der Heranwachsende das erhobene Ordnungsgeld. Den gesamten Betrag von insgesamt 450 Euro konnte der Festgenommene nicht begleichen und wurde am selbigen Tag an die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt übergeben. Die Bundespolizisten informierten die ausschreibende Behörde über den Aufgriff und den Vollzug der Maß-nahme. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 Mobil: +49 (0) 152 / 04617860 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir