BPOL NRW: Fahndungserfolge der Bundespolizei am Wochenende

Am vergangen Wochenende konnte die Bundespolizei insgesamt sechs Haftbefehle vollstrecken. Eine Streifenwagenbesatzung überprüfte am Freitagmorgen, 15. Dezember 2023 um 01:30 Uhr, auf der Bundesautobahn A 3 am Rastplatz Wittenhorst einen 46-jährigen Niederländer. Ein Abgleich der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Münster mit einem Haftbefehl wegen Betrug gesucht wird. Hiernach musste der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 2500 EUR bezahlen oder eine 50-tägige Haftstrafe verbüßen. Da der Niederländer die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle zum Haftantritt in das Gefängnis in Kleve gebracht. Auf der Bundesautobahn A 40 wurde am Freitag um 11:50 Uhr ein 43-jähriger Rumäne angehalten und überprüft. Ihn suchte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden wegen Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Der Gesuchte konnte die ihm drohende 10-tägige Haftstrafe abwenden, da er die fällige Geldstrafe in Höhe von 433,50 EUR bei der Bundespolizei bezahlte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der der Dienststelle in Kempen durfte er dann weiterreisen. Am Samstagnachmittag, 16. Dezember 2023 um 17:00 Uhr überprüfte eine Streife im Rahmen der Grenzüberwachung auf der Bundesautobahn A 3 in Emmerich einen 35-jährigen Niederländer am Rastplatz Kattenhorst. Ein durchgeführter Datenabgleich ergab, dass die Staatsanwaltschaft Dresden ihn wegen gewerbsmäßigem Einschleusen von Ausländern mit Haftbefehl suchte. Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe von 53 Tagen konnte der Mann durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 795 Euro abwenden. Er durfte dann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen weiterreisen. Auf der Bundesautobahn A 52 wurde am Samstagabend um 20:05 Uhr an der Anschlussstelle Elmpt ein 49-jähriger Rumäne nach der Einreise aus den Niederlanden angehalten und überprüft. Die Staatsanwaltschaft Dortmund suchte ihn mit Haftbefehl wegen besonders schwerem Diebstahl. Der Mann konnte die ihm drohende 109-tägige Haftstrafe abwenden indem er die Geldstrafe in Höhe von 1090 EUR bezahlte. Am Sonntag, 17. Dezember 2023 um 13:40 Uhr überprüfte eine Streifenwagenbesatzung auf der Bundesautobahn A 61 an der Anschlussstelle Schwanenhaus einen 24-jährigen Niederländer. Gegen den Niederländer lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Hiernach war noch eine 30-tägige Haftstrafe zu verbüßen, welche nach der Zahlung von 900 Euro abgewendet werden konnte. Am Flughafen Niederrhein Weeze kontrollierte die Bundespolizei am Sonntag um 15:15 Uhr eine 53-jährige Albanerin im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Tirana. Bei Überprüfung der Personalien wurde ermittelt, dass gegen Sie ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Würzburg wegen unerlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet vorliegt. Hiernach musste die Frau noch eine Haftstrafe von zehn Tagen verbüßen oder ersatzweise 100 EUR Strafe bezahlen. Die Geldstrafe konnte vor Ort durch die Verurteilte entrichtet werden. Nach Abschluss der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen wurde der Albanerin die Weiterreise gestattet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.