BPOLI C: Jugendliche mit verbotener Pyrotechnik gestellt – Bundespolizei warnt vor Gefahren

Am 18.12.2023 gegen 20:25 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Gemein- samen Fahndungsgruppe (Bundes-und Landespolizei) in der Ortslage Rübenau vier Jugendliche nach der Einreise aus Richtung Tschechien. Bei der Nachschau in den mitgeführten Sachen stellten die Beamten eine große Anzahl verbotener Pyrotechnik fest, darunter zwei Kugelbomben, eine Feuerwerksbatterie sowie 383 Böller. Die Nettoexplosivmasse beträgt ca. 5,5 Kilogramm. Die Pyrotechnik wurde sichergestellt und die vier Jugendlichen im Alter von 15, 17, 18 und 20 Jahren zum Polizeirevier Marienberg verbracht. Dort konnten später die zwei Minderjährigen von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Die vier müssen sich nun wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten. Erst am Sonntag stellten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz in Reitzenhain bei einem 46jährigen Deutschen verbotene Feuerwerkskörper mit einer Nettoexplosivmasse mit 1722 Gramm fest. Diese wurden ebenfalls sichergestellt und Anzeige wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz erstattet. Neben einer Strafanzeige erwartet die Personen, die verbotene Feuerwerkskörper nach Deutschland einführen, auch eine finanzielle Forderung für den professionellen Transport und die Vernichtung der verbotenen Feuerwerkskörper durch die Bundespolizei. Vielen ist nicht bewusst, dass Sie sich nicht nur den Gefahren aussetzen, sondern auch noch strafbar machen. Denn der Gesetzgeber hat aufgrund der großen Gefahr, die von nicht geprüften und nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ausgeht, die Einfuhr, den Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen unter Strafe gestellt. Verstöße können mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Darum: Finger weg von verbotenen Feuerwerkskörpern!!! Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Chemnitz Telefon: 0371 4615 105 E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de