Silvester: Was ist erlaubt und zu beachten, damit der Jahreswechsel zu einer ungefährlichen Feierlichkeit wird. Die Bundespolizeiinspektion Saarbrücken informiert.

Allmählich endet das Jahr 2023 und Silvester steht vor der Tür. Das Saarland - als unmittelbarer Nachbar der Länder zu Frankreich und Luxemburg - verleitet zum Jahresende hin viele in der Grenzregion wohnende Bürgerinnen und Bürger zum Kauf von Feuerwerkskörpern im angrenzenden Ausland. Allerdings ist solches in Deutschland oft weder zugelassen noch erlaubt und mithin extrem gefährlich. Neben der mangelhaften Verarbeitung, wird bei der Herstellung oft viel zu starker Industriesprengstoff verwendet, welcher bei Entzünden zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen kann. Die Bundespolizeiinspektion Saarbrücken warnt deshalb vor illegalem Feuerwerk und dessen Einfuhr nach Deutschland. Werden die gesetzlichen Vorgaben ignoriert, macht man sich unter Umständen nach dem Sprengstoffgesetz strafbar. Feuerwerkskörper sollten demnach ausschließlich in regulären Geschäften gekauft werden. Ein besonderes Augenmerk ist auf das sogenannte CE-Zeichen sowie die Registernummer zu legen. Weitere Informationen und hilfreiche Tipps finden Sie auf der Internetseite der Bundespolizei: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2023/12/231213-silvester.html;jsessionid=482545E50A7D6D28B6D4FFB5986257C7.1_cid379 Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Saarbrücken Presse- / Öffentlichkeitsarbeit Vanessa Scholz Telefon: 06826/522 - 1007 E-Mail: bpoli.saarbruecken.oea@polizei.bund.de Es wird gebeten, bei Veröffentlichungen von einer namentlichen Benennung der aufgeführten Kontaktperson Abstand zu nehmen.