Bundespolizeidirektion München: Fingerabdrücke bringen Tunesier in Haft

Haftbefehl, Aufenthaltsermittlung und Strafanzeigen - Bundespolizei verhaftet gesuchten Tunesier in Rosenheim Die Bundespolizei hat am Donnerstag (21. Dezember) einen tunesischen Staatsangehörigen auf richterliche Anordnung hin ins Traunsteiner Gefängnis gebracht. Dort wurde der gesuchte 40-Jährige in Haft genommen. Damit soll gewährleistet werden, dass er als Angeklagter nicht weiterhin seiner Verhandlung wegen räuberischen Diebstahls fernbleibt. Für die vorausgegangene Festnahme in Rosenheim waren die Fingerabdrücke des Mannes von entscheidender Bedeutung. Der Nordafrikaner wurde in einem EuroCity aus Österreich einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Den Bundespolizisten konnte er jedoch keine Reisedokumente aushändigen. Er besaß noch nicht einmal einen Fahrschein. Beim Zughalt am Rosenheimer Bahnhof war seine Fahrt beendet. Er musste den Beamten zur örtlichen Dienststelle folgen. In der Bundespolizeiinspektion gelang es, trotz mangelhafter Angaben und fehlender Papiere mithilfe der Fingerabdrücke die Identität des Mannes zweifelsfrei zu belegen. Wie sich herausstellte, war er im Jahr 2020 wegen räuberischen Diebstahls angeklagt worden. Offenkundig hatte er kein Interesse sich dem Vorwurf zu stellen und war zur angesetzten Hauptverhandlung am Amtsgericht Freiburg im Breisgau einfach nicht erschienen. Dank seiner Festnahme in Rosenheim kann dieser Gerichtstermin nun nachgeholt werden. Die Bundespolizei brachte den Tunesier nach dessen Vorführung beim Rosenheimer Amtsgericht in die Justizvollzugsanstalt Traunstein. Für seinen vorübergehenden Aufenthaltsort dürfte sich auch die Justiz in Donaueschingen interessieren, denn dort ist ein weiteres Verfahren wegen Diebstahls gegen den Mann anhängig. Da er bei der Einreise mit dem Zug weder über die für den beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland erforderlichen Papiere noch über eine Fahrkarte verfügte, kommen auf ihn außerdem noch Strafanzeigen wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz sowie wegen Leistungserschleichung zu. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 Fax: 08031 8026-2099 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Internet: | X: bpol_by Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .