BPOL NRW: Weihnachten zu Hause – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Heute Morgen (24. Dezember) überprüften Bundespolizisten im Dortmunder Flughafen einen Mann. Eine Staatsanwaltschaft ließ bereits nach diesem per Haftbefehl fahnden.
Gegen 06:30 Uhr wurde ein 34-Jähriger zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Bukarest/ Rumänien am Flughafen Dortmund vorstellig. Er händigte den Beamten seine rumänische Identitätskarte aus. Recherchen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Münster den Mann zur Fahndung ausgeschrieben hatte.
Das Amtsgericht Ahaus verurteilte den rumänischen Staatsbürger im Februar 2023 rechtskräftig, wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 50 Euro.
Da der Gesuchte bisher weder die geforderte Geldsumme bezahlt, noch sich zum Strafantritt gestellt hatte, wurde der Haftbefehl erlassen. Der Verurteilte kontaktierte einen Familienangehörigen. Dieser entrichtete wenig später die geforderte Summe in Höhe von 2.680 Euro (inkl. Verfahrenskosten) in der Bundespolizeiwache. So konnte der Mann in letzter Sekunde den 45-tägigen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt umgehen und seine Heimreise antreten.
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