BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle in Köln und Troisdorf

24. Dezember: Zwei Kontrollen - zwei Haftbefehle: Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten im Kölner Hauptbahnhof, einen 21-jährigen guineischen Staatsangehörigen, nachdem dieser einen Zug ohne Fahrschein benutzte. Er wurde mit Haftbefehl gesucht und festgenommen. Im Bahnhof Troisdorf wurde ein 36-jähriger Deutscher durch eine Streife der Bundespolizei kontrolliert. Auch er hatte unter anderem einen offenen Haftbefehl, konnte jedoch seine Geldstrafe begleichen und blieb so auf freiem Fuß. Köln: Um 08:20 Uhr kontrollierten die Beamtinnen und Beamten einen guineischen Staatsangehörigen, nachdem dieser seinen ICE, von Aachen nach Köln, ohne Fahrschein benutzte. Zur Identitätsfeststellung führte ihn die Streife dem Bundespolizeirevier Köln zu, wo sich der Haftbefehl gegen den Mann offenbarte. Dieser war vom Amtsgericht Magdeburg, wegen tätlichem Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte und zur Untersuchungshaft angeordnet. Die Kräfte nahmen den 21-Jährigen fest und verbrachten ihn ins Polizeigewahrsam Köln. Zudem beanzeigten sie ihn wegen Erschleichen von Leistungen. Troisdorf: Um 15:59 Uhr führte eine Streife der Bundespolizei bei einem 36-Jährigem eine Identitätsfeststellung durch, nachdem dieser versucht hatte, sich einer Kontrolle durch Weglaufen zu entziehen. Dabei stellten die Kräfte einen Haftbefehl, der Staatsanwaltschaft Köln, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, fest. Der Freiheitsstrafe von 65 Tagen konnte der Mann nur entgehen, da er in der Lage war 1.950 Euro Ersatzstrafe zu bezahlen. Zudem suchte auch die Staatsanwaltschaft Bonn, im Rahmen einer Aufenthaltsermittlung, wegen besonders schwerem Diebstahl, nach dem Deutschen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Köln veröffentlicht durch: Christin Fußwinkel Telefon: +49 (0) 221/16093-1400 Mobil: +49 (0) 173 56 21 184 E-Mail: presse.k@polizei.bund.de Internet: Gereonstraße 43-65 50670 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.