231227-3-pdnms Tipps im Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Neumünster/Am 28.12.2023 startet der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Kaufen Sie nur in Deutschland geprüftes Silvesterfeuerwerk (BAM und CE-Kennzeichnung). Die Polizei weist daraufhin, dass Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 (Kleinfeuerwerk wie Böller, Kanonenschläge, Fontänen und Raketen etc.) nur am 31. Dezember und am 1. Januar von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, abgebrannt werden dürfen.
Außerdem gilt ein Abbrennverbot von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.
Aus gefahrenabwehrenden Gründen können Böller sichergestellt werden.
Und noch wichtige Sicherheitstipps:
Der Genuss von Alkohol und das Abbrennen von Pyrotechnik vertragen sich nicht!
Lassen Sie Blindgänger und beschädigte Raketen/Böller unbedingt liegen.
Nehmen Sie Rücksicht auf Mitmenschen und Tiere.
Wir wünschen allen einen sicheren und friedvollen Jahreswechsel.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Heinrich
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle
Telefon: 04321-945 2222