BPOL NRW: Bundespolizei stellt 60 unzulässige Feuerwerkskörper bei Minderjährigem fest

Gestern Nachmittag (28. Dezember) überprüften Bundespolizisten einen Jugendlichen im Essener Hauptbahnhof. Dieser führte mehrere verbotene Gegenstände mit sich. Gegen 16 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Essen. Dabei kontrollierten sie einen 17-Jährigen. Die Frage, ob er verbotene oder gefährliche Gegenstände mit sich führen würde, bejahte der Deutsche und gab an, "Polenböller" bei sich zu tragen. Bei einer Durchsuchung stellten die Polizisten 20 nicht zugelassene Feuerwerkskörper in der Jackentasche und 40 in der Bauchtasche des Esseners fest. Auf Nachfrage gab der Minderjährige an, dass er die Böller für die Silvesternacht bei einem Freund gekauft hätte. Weitere Angaben zu dem Verkäufer tätigte der junge Mann nicht. Die Mutter des Jungen wurde über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Diese gab ihr Einverständnis dafür, dass ihr Sohn seinen Heimweg alleine fortsetzen dürfe. Die Bundespolizei stellte die Feuerwerkskörper sicher und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Pia Leonhardt Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.