BPOL NRW: Ein Mann, zwei Haftbefehle und Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt – Bundespolizei verhaftet Reisenden

Am gestrigen Donnerstagnachmittag (28.12.2023) stellte sich bei den Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf ein Deutscher zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei vor. Hierbei stellte sich heraus, dass gegen den 37-jährigen Reisenden gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Beide wurden im Dezember dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Münster erlassen. Der erste wegen Diebstahls und der zweite wegen Körperverletzung. Rechtskräftig verurteilt wurde der Mann demnach im Mai dieses Jahres und im Dezember 2022. Die Geldstrafe in Gesamthöhe von 5.150 Tagen konnte der im Münsterland lebende Verurteilte nicht vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 206 Tagen nicht abwenden. Er wurde daher durch die Bundespolizei den zuständigen Justizbehörden überstellt. Am Donnerstagmorgen kontrollierte die Bundespolizei außerdem einen 33-jährigen Deutschen, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Lissabon/Portugal befand. Im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle wurde festgestellt, dass der Mann ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Münster gesucht wurde. Im August des vergangenen Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Betruges gegen den bereits im Januar 2022 Verurteilten erlassen. Doch der in Portugal lebende Reisende konnte die ihm auferlegte Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 80 Tagen abwenden. Anschließend setzte er seinen Weg fort. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.