BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf nimmt am Silvesterwochenende fünf Personen fest

Am vergangenen Silvesterwochenende (30.-31.12.2023) stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge insgesamt fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest. Am Samstagmorgen wurde zu Beginn ein türkischer Staatsangehöriger kontrolliert, welcher aus Kayseri/Türkei einreiste. Bei diesem stellten die Beamten im Rahmen der Einreisekontrolle fest, dass der 58-jährige Mann im November dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen Beleidigung zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde dieser bereits im September 2021 rechtskräftig verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 720 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Remscheid lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 36 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Heimreise fortsetzen. Samstagmittag stellten die Bundespolizeibeamten einen weiteren türkischen Staatsangehörigen fest, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Antalya/Türkei befand. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Köln etwa zwei Wochen zuvor einen Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen den im Januar 2022 Verurteilten erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen konnte der 37-Jährige jedoch auch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vor Ort beglich. Im Anschluss setzte er seine Heimreise nach Köln fort. Eine Stunde später wurde ein 30-jähriger polnischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei vorstellte. Gegen diesen Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Paderborn vor. Diese hatte im Dezember 2022 einen Haftbefehl wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln gegen den im August 2022 Verurteilten ausgestellt. Der Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro bei der Bundespolizei ebenfalls abwenden und seine Reise nach Antalya fortsetzen. Ebenfalls Samstagnachmittag wurde ein albanischer Staatsangehöriger kontrolliert, der sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Pristina/Kosovo vorstellte. Bei diesem stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Passau im Juni dieses Jahres einen Haftbefehl wegen unerlaubter Einreise gegen den 57-Jährigen erlassen hatte. Demnach wurde er im März dieses Jahres rechtskräftig verurteilt. Doch auch der in Albanien lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 59 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 885 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Anschließend trat der Mann seinen Flug nach Pristina an. Zuletzt stellten die Bundespolizeibeamten am Silvestermorgen eine deutsche Staatsangehörige fest, die sich auf der Ausreise eines Fluges nach Teneriffa/Spanien befand. Im Rahmen einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle wurde festgestellt, dass die 24-Jährige von der Staatsanwaltschaft München gesucht wurde. Im Mai dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Betruges gegen die im November 2022 rechtskräftig Verurteilte ausgestellt. Doch auch die in Spanien lebende Frau konnte die Geldstrafe in Höhe von 300 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen abwenden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.