BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl und findet Betäubungsmittel auf
Am 31. Dezember kontrollierte eine Streife der Bundespolizei, im Kölner Hauptbahnhof, einen 24-jährigen Guineer. Dieser hatte einen offenen Haftbefehl. Des Weiteren führte er Betäubungsmittel mit sich.
Um 04:20 Uhr unterzogen die Einsatzkräfte den 24-Jährigen, in der der A-Passage, einer Personenkontrolle und führten eine Identitätsfeststellung durch. Dabei offenbarte sich ein Haftbefehl, der Staatsanwaltschaft Essen, wegen einem Verstoß gegen das Bestäubungsmittelgesetz und zur Strafvollstreckung. Der Mann sollte 300 Euro entrichten um einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen zu entgehen. Da er den Betrag aber nicht aufbringen konnten, wurde er durch die Streife festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt.
Offenbar hatte er auch nicht dazu gelernt: Die Beamtinnen und Beamten fanden bei dem Verhafteten noch Betäubungsmittel, in Form von neun Tütchen Marihuana und vier Verschlusspackungen Kokain auf, welches sie beschlagnahmten. Somit beanzeigten sie ihn erneut wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Köln
veröffentlicht durch:
Christin Fußwinkel
Telefon: +49 (0) 221/16093-1400
Mobil: +49 (0) 173 56 21 184
E-Mail: presse.k@polizei.bund.de
Internet:
Gereonstraße 43-65
50670 Köln
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
unter oben genannter Kontaktadresse.