BPOL NRW: Fahndungserfolge – Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle
Am gestrigen Tag (4. Januar) nahmen Bundespolizisten drei verurteilte Straftäter fest. Zwei der Gesuchten wurden im Hauptbahnhof Dortmund und der Dritte im Hauptbahnhof Essen festgestellt.
Gegen 5:45 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 35-Jährigen in einer Fast-Food-Kette am Dortmunder Hauptbahnhof, da dieser die Filiale nicht verlassen wollte. Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund bereits nach dem deutschen Staatsbürger suchen ließ. Das Amtsgericht Dortmund verurteilte diesen im April 2020 rechtskräftig, wegen Diebstahls und Erschleichens von Leistungen in sechs Fällen, zu einer Restfreiheitsstrafe von 91 Tagen. Die Beamten nahmen den Wohnungslosen fest und brachten ihn anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.
Circa drei Stunden später, gegen 8:45 Uhr, kontrollierten Einsatzkräfte einen marokkanischen Staatsbürger nach einem begangenen Fahrgelddelikt. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg nach ihm fahnden ließ. Das Amtsgericht Regensburg hatte den 32-Jährigen im September 2023 rechtskräftig, wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Zudem wurde festgestellt, dass der Dortmunder sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhält. Da er die Summe von 500 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) nicht begleichen konnte, nahmen die Uniformierten ihn fest und führten ihn einer Justizvollzugsanstalt zu. Zudem wird sich der Verurteilte wegen unerlaubten Aufenthalts und Betrugs verantworten müssen.
Am Abend, gegen 19:20 Uhr, urinierte ein polnischer Staatsbürger in der Öffentlichkeit auf den Vorplatz des Dortmunder Hauptbahnhof. Daraufhin wurde er einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Recherchen ergaben, dass der 54-Jährige per U-Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Dortmund gesucht wurde. Das Amtsgericht Dortmund hatte gegen den Wohnungslosen Untersuchungshaft angeordnet, da er in Verdacht steht einen Wohnungseinbruchdiebstahl begangen zu haben. Die Einsatzkräfte nahmen den Gesuchten fest, sodass dieser einem zuständigen Haftrichter vorgeführt werden konnte.
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