Trunkenheitsfahrt und Verkehrsunfallflucht nach Schwimmbadbesuch
Am 06.01.2024, um 16.28 Uhr, meldete ein Zeuge eine mögliche Trunkenheitsfahrt in Euskirchen. Der verdächtige Pkw konnte im Verlauf der Kölner Straße angehalten und kontrolliert werden. Der Pkw wurde von einer 51-jährigen Frau aus Scharfbillig geführt. Auf dem Beifahrersitz befand sich ihr 44-jähriger Ehemann. Die Fahrzeugführerin räumte ein, im Verlauf ihres Schwimmbadbesuches in der Euskirchener Therme, zwei Weizenbier getrunken zu haben. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,84 Promille.
Der Beschuldigten wurde auf der Polizeiwache in Euskirchen eine Blutprobe entnommen. Im Anschluss wurde ihr ausdrücklich das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt.
Um 19.39 Uhr meldete ein weiterer Zeuge einen Verkehrsunfall mit Trunkenheit und Flucht.
Der Unfallverursacher konnte im Verlauf der L 264 angehalten werden. Hierbei handelte es sich wieder um die 51-jährige aus Scharfbillig.
Ermittlungen ergaben, dass die Beschuldigte auf einem Tankstellengelände in Euskirchen den Pkw des Zeugen beschädigt hatte. Vor Ort bot die Beschuldigte dem Zeugen an, den Schaden sofort bezahlen zu wollen, wenn er die Polizei nicht informieren würde. Gemeinsam suchte man dann eine Bankfiliale auf. Da der Geldautomat aber nicht in Betrieb war, kam es zu Unstimmigkeiten zwischen den Unfallbeteiligten. Im Rahmen dessen stellte der Zeuge Alkoholgeruch bei der Beschuldigten fest. Als der Zeuge die Beschuldigte auf einen möglichen Alkoholkonsum ansprach, flüchtete die Beschuldigte mit ihrem Pkw in Richtung A 1.
Der Beschuldigten wurde erneut eine Blutprobe entnommen.
Gegen sie wurde eine weitere Anzeige gefertigt.
Der Pkw wurde zur Beweissicherung und zur Verhinderung der Weiterfahrt sichergestellt.
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