1. Schneverdingen, Glätteunfall mit leichtverletzter Person 2. Bad Fallingbostel, Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis 3. Soltau / Bispingen / A7, Unfälle durch Straßenglätte
1. Schneverdingen, Glätteunfall mit leichtverletzter Person
Am Samstagvormittag kam eine Fahrzeugführerin auf der K26, zwischen Langeloh und Hemsen, aufgrund witterungsbedingter Straßenglätte mit ihrem Pkw von der Fahrbahn ab und prallte frontal gegen einen Straßenbaum. Die 26-jährige Schneverdingerin wurde mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Der entstandene Gesamtschaden wird auf 10.000,- Euro geschätzt.
2. Bad Fallingbostel, Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Am Freitagnachmittag kontrollierten Beamte in der Vogteistraße in Bad Fallingbostel ein größeres Fahrzeuggespann bestehend aus einem Transporter und einem Anhänger zum Kfz-Transport, der mit einem Geländewagen beladen war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 49-jährige, aus Hessen kommende, Fahrzeugführende nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse BE ist.
Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.
3. Soltau / Bispingen / A7, Unfälle durch Straßenglätte
Am Sonnabendmorgen ereigneten sich im nördlichen Zuständigkeitsbereich der BAB 7 des PK Bad Fallingbostel, im Bereich zwischen Bispingen und Soltau-Ost, im Zeitraum von zwei Stunden
insgesamt sechs Verkehrsunfälle aufgrund der winterlichen Straßenverhältnisse. Dabei ereigneten sich zwei Verkehrsunfälle genau an dem Ort, an dem sich bereits Beamte in der Unfallaufnahme befanden. Glücklicherweise blieben alle Verkehrsunfälle ohne Personenschäden. Drei beteiligte Pkw waren jedoch nicht mehr fahrbereit. Der Gesamtschaden wird auf 26.000,- Euro geschätzt.
Weitere glättebedingte Verkehrsunfälle ereigneten sich in der Nacht von Sonnabend auf Sonntag. Unter anderem verunfallte ein Lkw mit Anhänger auf der BAB 7 in Fahrtrichtung Hamburg, zwischen den Anschlussstellen Soltau-Süd und Soltau-Ost. Der 31-jährige Fahrer blieb unverletzt. Für die Bergung war eine Vollsperrung der Autobahn erforderlich, die den Morgen über andauerte.
4. Rastplatz Krelinger Heide / A27, Fahren unter Einfluss
Sonnabendmittag kontrollierten Beamte des PK Bad Fallingbostel einen Transporter auf dem Parkplatz "Krelinger Heide" an der BAB 27. Im Rahmen der Kontrolle ergaben Auffälligkeiten den Verdacht, dass der 19-jährige Fahrzeugführende aus Brandenburg berauschende Mittel konsumiert hatte. Ein Test bestätigte diesen Verdacht. Es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet, Verfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
5. Lindwedel, Verkehrsunfallflucht ohne Führerschein
Am Freitagnachmittag meldete ein Verkehrsteilnehmer, dass ein schwarzer Kleinwagen in Lindwedel, im Einmündungsbereich der L190 / K154, nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und dadurch ein erheblicher Flurschaden entstanden sei. Auffällig war, dass an dem schwarzen Kleinwagen keine amtlichen Kennzeichen zu erkennen gewesen waren. Zudem konnte der meldende Verkehrsteilnehmer den Unfallverursacher detailliert beschreiben.
Im Zuge des Eintreffens der Beamten musste festgestellt werden, dass sich der Unfallverursacher mit dem schwarzen Kleinwagen bereits unerlaubt, in unbekannte Richtung, von der Unfallstelle entfernt hatte. Umfangreiche Fahndungsmaßnahmen nach dem verunfallten schwarzen Kleinwagen blieben zunächst erfolglos. Nach dem Hinweis eines Anwohners konnte ein verunfallter schwarzer Kleinwagen in einem Neubaugebiet in Essel festgestellt werden. Bei Eintreffen der Beamten vor Ort gab sich ein 25-jähriger aus Hannover als Fahrzeugführer zu erkennen. Aufgrund der eindeutigen Beschreibung des Kleinwagens und des Unfallverursachers zu dem Verkehrsunfallgeschehen im Bereich der L190 / K154 konnte dieser Verkehrsunfall eindeutig dem 25-Jährigen zugeordnet werden.
Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme wurde auch der Grund des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt. Der Unfallverursacher war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Zudem war der schwarze Kleinwagen nicht zugelassen. Es wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, die Weiterfahrt untersagt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
6. Soltau, Trunkenheitsfahrt
Am Samstagabend kontrollierten Polizeibeamte nach einem Zeugenhinweis in Soltau, in der Billungstraße, einen 42-jährigen Soltauer, welcher zuvor mit seinem Pkw aufgrund seiner fragwürdigen Fahrweise aufgefallen ist. Mit einem Atemalkoholtest konnte der Grund für die
auffällige Fahrweise schnell ermittelt werden. Dieser ergab einen Wert von 1,36 Promille.
Es wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt, der Führerschein beschlagnahmt und die Weiterfahrt untersagt.
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