BPOLI C: Mehrere Feststellungen bei Kontrollen in Reitzenhain
Bei Kontrollen am Grenzübergang in Reitzenhain stellten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am Wochenende zwei Jugendliche mit verbotenen Feuerwerkskörpern sowie mehrere Fahndungstreffer fest.
Freitagabend gegen 17:00 Uhr reisten zwei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren mit einem Microcar aus der tschechischen Republik nach Deutschland ein. Bei der Kontrolle stellten die Beamten versteckt unter dem Fahrer- und Beifahrersitz verschiedene erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4 fest. Eine entsprechende Erlaubnis konnten die beiden jedoch nicht vorweisen. Die Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt und eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz aufgenommen. Die Erziehungsberechtigten wurden über den Vorfall informiert. Anschließend konnten sie ihre Fahrt fortsetzen.
Gegen mehrere Personen lagen Ausschreibungen zur Strafvollstreckung vor. Für den Großteil endete die Kontrolle in der JVA.
Bei der Überprüfung eines 31jährigen rumänischen Staatsangehörigen stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Passau fest. Wegen Urkundenfälschung war er vom Amtsgericht Passau zu einer Geldstrafe von 1.382,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen verurteilt worden.
Gegen einen 44jährigen Slowaken lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund vor. Er war wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu insgesamt 2.012,90 Euro oder 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden.
Gegen einen 33- und 49jährigen Rumänen lag eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Frankenthal vor. Beide waren vom Amtsgericht Ludwigshafen wegen Betrug zu einer Geldstrafe von jeweils 1.570,91 Euro verurteilt worden.
Da alle vier Personen vor Ort die Geldstrafe nicht begleichen konnten, wurden sie in die JVA eingeliefert.
Zwei Personen konnten nach Zahlung ihrer vierstelligen Geldsummen jeweils die Reise fortsetzen.
Wegen Betrug war ein 33jähriger rumänischer Staatsangehöriger vom Amtsgericht Emden zu einer Geldstrafe von 1.141,00 Euro verurteilt worden. Er selbst konnte vor Ort die offene Geldstrafe nicht begleichen. Jedoch half ihm ein Bekannter, welcher die Geldsumme für ihn beglich und ihn somit vor der Einlieferung in die JVA bewahrte.
Gegen einen 23jährigen rumänischen Staatsangehörigen lag eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Chemnitz vor. Er war wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe von 1.104,05 Euro verurteilt worden. Er konnte die offene Geldstrafe vor Ort begleichen und so ebenfalls seine Reise fortsetzen.
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