Bundespolizeidirektion München: Abgeschobener Kosovare fliegt trotz Wiedereinreisesperre nach München – 618 Tage Restfreiheitsstrafe werden fällig

Am Freitag (5. Januar) haben Fahnder der Bundespolizei am Münchner Flughafen einen 46-jährigen Kosovaren verhaftet. Gegen ihn war bei der Abschiebung aus der Haft, vor einigen Jahren, eine Wiedereinreisesperre verhängt worden. Durch den Einreiseversuch wurde seine Restfreiheitsstrafe von 618 Tagen fällig. Die Bundespolizei brachte den Mann nach Stadelheim. Seine Drogenvergangenheit holte einen Kosovaren bei der Einreise am Flughafen München ein. Er kam mit dem Flug DE169 aus Pristina und wurde bei der Passkontrolle von Bundespolizisten überprüft. Diese stellten im Fahndungssystem einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut fest. Der 46-Jährige hatte gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen und war bereits im Juli 2007 vom Landgericht Landshut zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Nachdem der Mann einen Teil der Strafe verbüßt hatte, wurde er aus der Haft heraus in sein Heimatland abgeschoben und eine Wiedereinreisesperre gegen ihn verhängt. Durch den Einreiseversuch wurde nun die Restfreiheitsstrafe von 618 Tagen fällig. Diese muss der Kosovare nun in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim verbüßen, wohin ihn die Bundespolizisten nach seiner Festnahme brachten. Rückfragen bitte an: Stefan Bayer Bundespolizei Flughafen München Nordallee 2 - 85356 München-Flughafen Telefon: 089/97307-9020 E-Mail: presse.muc@polizei.bund.de Die Bundespolizei am Flughafen München ist mit ihren gut 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die zweitgrößte Flughafendienststelle der Bundespolizei in Deutschland. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse. Werden auch Sie Follower von @bpol_by!